Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden immer bedeutsamer. Unternehmen nehmen dies zum Anlass, ihre Waren und Dienstleistungen mit entsprechenden Hinweisen bzw. Auslobungen zu bewerben. Eigenschaften mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimaneutralität kommt deshalb mehr und mehr absatzfördernde Wirkung zu. Ungeachtet dessen verleihen sie Unternehmen ein positives Image.
Allerdings ist bei der Verwendung derartiger werblicher Aussagen Vor- und Umsicht geboten. Die Grenze zwischen zulässigen „Green Claims“ und unzulässigem „Greenwashing“ ist schmal. Die Rechtsprechung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für „Green Claims“ werden immer ausdifferenzierter.
Um ihnen zu genügen, müssen Unternehmen vielfältige Spielregeln beachten. Anderenfalls drohen Beanstandungen. Hiermit gehen nicht nur erhebliche Kosten einher. Vielmehr kann damit sehr häufig auch ein erheblicher Reputationsverlust verbunden sein. Dr. Andreas Torka und Henrik Steffen Becker – beide sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz – erläutern Ihnen anhand praktischer Beispiele, wie Sie möglichst rechtskonform mit Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimaneutralität werben.
Wann
Mittwoch, 11. Dezember 2024 – Einlass ab 18:00 Uhr, Beginn 18:30 Uhr
Wo
in unseren Kanzleiräumen in München, Barer Straße 7
Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir um Ihre vorherige Anmeldung per Email an tanja.maerten@rittershaus.net