Am 9. Oktober 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Kern des Gesetzes ist der sog. Wohnungsbauturbo, der weitreichende bauplanungsrechtliche Erleichterungen für Wohnbauvorhaben ermöglichen soll. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist – anders als bisherige Lockerungen für Wohnbauvorhaben – nicht mehr auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt beschränkt.
Wegen eines umfassenden gemeindlichen Zustimmungsvorbehalts wird der Wohnungsbauturbo allerdings nicht ohne maßgebliche Beteiligung der Gemeinden auskommen. Neben weiteren bauplanungsrechtlichen Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau bringt das Gesetz außerdem neue Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne – und einige weitere Änderungen des Baugesetzbuchs.
Wie so häufig werfen auch der Wohnungsbauturbo und die weiteren Änderungen des Baugesetzbuchs neue Fragen und Probleme auf. Wir stellen Ihnen deshalb die wichtigsten Änderungen des Gesetzes vor und freuen uns auf einen lebhaften Austausch darüber, ob der Wohnungsbauturbo seinem Namen gerecht werden kann – auch im Rahmen des anschließenden Get-togethers bei Häppchen und Getränken.
Benedikt Pöppel Dr. Friedrich Schmitt Dr. Daniel Pflüger
Wann:
Dienstag, 11. November 2025 – Beginn 18:30 Uhr
Wo:
in unseren Kanzleiräumen in München, Barer Straße 7
Voraussetzung für die Teilnahme ist jedoch die Anmeldung über den folgenden Button.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr RITTERSHAUS-Team





