Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern
Barvermögen ist erbschaftsteuerlich nicht begünstigt und für das Familienheim gilt bei Übertragung im Todesfall eine 10-jährige Behaltefrist. Daher gilt es, bereits zu Lebzeiten tätig zu werden. Bei ungleicher Vermögensverteilung der Ehegatten lassen sich mittels der Familienheimschaukel und einer anschließenden Überkreuzschenkung Steuervorteile und Flexibilität elegant kombinieren. Welche Schrittfolge man dabei einhalten sollte, besprechen wir in der neuen Folge von „ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“.
ThinkTax.087: Hendrik Grosse und Dr. Benjamin Rothmund heißen Sie herzlich willkommen.
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