Zum 1. Januar 2025 traten – teils grundlegende – Änderungen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Es wurde beispielsweise die von vielen als misslungen angesehene Sonderregelung für Abstandsflächen in den Großstädten Augsburg, Nürnberg und München zumindest teilweise rückgängig gemacht. Weitere Regelungen dienen der Vereinfachung des Verfahrens und des Bürokratieabbaus. So wurde der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben erweitert. Ab Oktober 2025 wird zudem die Systematik zur Stellplatzpflicht grundlegend geändert. Bis dahin haben Gemeinden Zeit, sich auf die geänderten Regelungen einzustellen.
Wie so häufig werfen auch bei den aktuellen Änderungen einige Regelungen Fragen auf, zu denen bereits Diskussionen entbrannt sind.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen vor, erläutern diese anhand von Beispielen und zeigen auf, bei welchen Regelungen Stolpersteine drohen.
Wann
Mittwoch, 19. Februar 2025 – Einlass ab 18:00 Uhr, Beginn 18:30 Uhr
Wo
in unseren Kanzleiräumen in München, Barer Straße 7 (Google Anfahrt)
Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir um Ihre vorherige Anmeldung per Email an nouhaila.hammadine@rittershaus.net. Der besseren Planbarkeit halber wird um Rückmeldung bis zum 11.02.2025 gebeten.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr RITTERSHAUS-Team