Durch das am 21. Februar 2019 beschlossene Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) wurden Übergangsregelungen für Sachverhalte geschaffen, in denen Steuerpflichtige bereits in der Vergangenheit steuerbare Vorgänge ausgelöst haben. Das Brexit-StBG versucht nur jene steuerlichen Problemfälle zu entschärfen, die einzig durch den Brexit bedingt sind. Die Belastung steuerbarer Vorgänge nach dem Brexit regelt es allerdings nicht. Die steuerlichen Regelungen des Gesetzes, die sowohl bei
