Im vergangenen Juni überraschte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Öffentlichkeit mit dem Plan, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auszusetzen, um Unternehmen von der damit verbundenen Bürokratie zu entlasten. Der am 24. Juli 2024 von der Bundesregierung veröffentlichte Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) (Stand 23.7.2024) sieht nun erstmals eine Vereinfachung für Unternehmen vor. Nach dem geplanten neugefassten § 10