Anfang des Jahres 2021 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten. Kernpunkt des Gesetzes ist das sogenannte Restrukturierungsverfahren, mit dem Unternehmen schon im Frühstadium einer Krise die Möglichkeit für eine außergerichtliche Sanierung erhalten. Doch die Kehrseite der Medaille ist, dass durch die Anmeldung des Restrukturierungsverfahrens für Geschäftsführer und Vorstände persönlich deutlich verschärfte Haftungsrisiken
