Die nächste Hitzewelle kommt bestimmt! Was Unternehmen in arbeitsrechtlicher Hinsicht beachten müssen, finden Sie hier: Bei Außentemperaturen über 26°C sehen die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) drei Stufen vor: Stufe 1: Ab 26°C Innenlufttemperatur soll der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um für Abkühlung zu sorgen. Stufe 2: Ab 30°C muss er Maßnahmen treffen und eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Geeignete





