Am 9. Oktober 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Kern des Gesetzes ist der sog. Wohnungsbauturbo, der weitreichende bauplanungsrechtliche Erleichterungen für Wohnbauvorhaben ermöglichen soll. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist – anders als bisherige Lockerungen für Wohnbauvorhaben – nicht mehr auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt beschränkt. Wegen eines umfassenden gemeindlichen Zustimmungsvorbehalts wird der






