Von NIS-2 betroffene Einrichtungen und Unternehmen mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren. Die Registrierung ist allerdings nur ein erster Schritt, um die Vorgaben von NIS-2 zu erfüllen.
NIS-2 ist „Chefsache“. Bei Rechtsverstößen haftet die Geschäftsleitung persönlich.
Wir möchten Sie bei der Umsetzung von NIS-2 unterstützen. Deshalb laden wir Sie am 26. März 2026, 17:00 Uhr in unsere Kanzleiräumlichkeiten im Harrlachweg 4, Mannheim, ein.
In mehreren Kurzvorträgen geben wir Ihnen Tipps & Tricks für die Umsetzung von NIS-2 – sowohl aus juristischer als auch aus technischer IT-Sicherheitsperspektive.
Wir werden uns unter anderem mit folgenden Fragen beschäftigen:
- Auf welche Unternehmen finden die NIS-2-Anforderungen Anwendung und welche Maßnahmen muss insbesondere die Geschäftsleitung nun ergreifen?
- Welche technischen und organisatorischen Risikomanagementmaßnahmen muss ich ergreifen und wie setze ich diese praktisch wirkungsvoll um?
- Welche Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse hat das BSI, was droht bei Rechtsverstößen und wie reagiere ich auf Anfragen des BSI?
Uns ist wichtig, dass wir mit jedem Teilnehmer ins Gespräch kommen und Zeit für individuellen Austausch bleibt. Deshalb ist die Teilnehmerzahl begrenzt.
Ihre Experten:

Dr. Anno Haberer Dr. Markus Spitz
Rechtsanwalt Rechtsanwalt
Dr. Michael Wenzel Herbert Neureiter
Rechtsanwalt Externer IT-Sicherheitsbeauftragter
Die Teilnahme ist kostenlos. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Anmeldung über den Button. Anschließend übersenden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung mit einer Termineinladung und die Anfahrtsbeschreibung.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr RITTERSHAUS-Team




