Am 29. November 2024 sind wir wieder einmal Gastgeber einer gesellschaftsrechtlichen Seminarveranstaltung der Universität Mannheim, die unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann gemeinsam mit Professor Dr. Carsten Schäfer und Professor Dr. Andreas Pentz durchführt.
Die drei Dozenten kennen sich schon aus gemeinsamen Studienzeiten an der Universität Heidelberg und bestreiten seit mehr als 20 Jahren regelmäßig gemeinsame gesellschaftsrechtliche Seminarveranstaltungen für die Uni Mannheim. Während Professor Schäfer in die Wissenschaft ging und schon seit vielen Jahren Lehrstuhlinhaber an der Universität Mannheim mit Schwerpunkt im nationalen Gesellschaftsrecht ist, gingen Tödtmann und Pentz in die Praxis. Bei den gesellschaftsrechtlichen Seminaren schätzen die Teilnehmenden besonders, dass auch die beiden Rechtsanwälte und Honorarprofessoren Tödtmann und Pentz mit ihrem Blick für die praktische Bedeutung der Themen dabei sind.
Folgende Seminarvorträge werden präsentiert:
- Die Nachhaftung des ausgeschiedenen Personengesellschafters nach dem MoPeG
- Der neue § 176 HGB ( Kommanditistenhaftung vor Handelsregistereintragung)
- Der Geschäftsleiterregress im Zusammenhang mit Kartellvergehen
- Die Rechtsfigur der Satzungsdurchbrechung: Eine solche mit Zukunft?
- Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates durch Boykott und mögliche Auswege
- Die Bestellung von (neutralen) Versammlungsleitern der Hauptversammlung durch das Gericht
- Vorstandsentscheidung bei unklarer Rechtslage