Alles wird teurer und überall steigen die Preise: Die Inflation treibt Deutschland um. Um die gestiegenen Verbraucherpreise etwas abzumildern, zahlen viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern sogenannte Inflationsausgleichsprämien. Manche Arbeitnehmer gehen jedoch leer aus und erhalten die steuerfreie (!) Finanzspritze nicht. So zum Beispiel Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit. Diese Mitarbeiter stehen formal (noch) in einem Arbeitsverhältnis, erbringen aber keine Arbeitsleistung mehr. Dürfen sie von der Zahlung ausgenommen werden? Oder muss die Prämie ausnahmslos an alle, also auch die „passiven“, Arbeitnehmer gezahlt werden?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte am 05.03.2024 über diese enorm praxisrelevante Frage zu entscheiden. Das Gericht hielt einen (tariflichen) Ausschluss der „passiven“ Arbeitnehmer von der Prämie für zulässig. Denn die Inflationsausgleichsprämie solle nicht nur gestiegene Verbrauchspreise abmildern. Auch aktuelle Arbeitsleistung und künftige Betriebstreue sollten belohnt werden. Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit stehen jedoch kurz vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen und erbringen keine Arbeitsleistung mehr. Dies rechtfertige nach Auffassung der Richter den Ausschluss von der Prämie.
Das Urteil bringt Klarheit für betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das auch in steuerlicher Hinsicht: Denn das Gericht geht in seiner Entscheidung auch auf die Frage ein, unter welchen Voraussetzungen eine derartige Prämie steuerprivilegiert ist.
Die beiden Rittershaus-Rechtsanwälte Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Julius Quicker LL.M. (Montreal) besprechen diese Entscheidung im aktuellen Heft 37 der Zeitschrift „Der Betrieb“ vom 09.09.2024.
Bei Fragen rund um dieses Thema stehen Ihnen die Autoren und das gesamte Team der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei RITTERSHAUS gerne zur Verfügung.