Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo) beschlossen, das mit grundlegenden Änderungen des Bauplanungsrechts den Wohnungsbau beflügeln soll. Wir wollen die neuen Vorschriften zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums und weitere Neuregelungen darstellen und mit Ihnen erörtern – wegen der Vielzahl der Themen in einer fünfteiligen Reihe. Hiermit laden wir Sie zu unserem ersten Teil ein, und zwar am
Mittwoch, 5. November 2025, 13:30 Uhr.
• Wohnungsbau im Plangebiet: Erweiterte Befreiungsmöglichkeit nach § 31 Abs. 3 BauGB.
• Alles kurz und kompakt: 15 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion!

Dr. Hartmut Fischer Karsten Harms Dr. Paul Hüther
Wenn Sie sich über den untenstehenden Button anmelden, erhalten Sie den Link für den Live-Stream. Voraussetzung für die Teilnahme ist jedoch die Anmeldung über den Button.
In den folgenden Teilen werden folgende Themen behandelt:
• Teil 2: Wohngebäude im unbeplanten Innenbereich: Abweichung vom Einfügen, § 34 Abs. 3b BauGB (13. November 2025)
• Teil 3: Zustimmung der Gemeinde: Anwendungsbereich, Unterschied zum Einvernehmen, Rechtschutz (17. November 2025)
• Teil 4: Wohnungsbau abweichend vom BauGB bis 31.12.2030, § 246e BauGB (27. November 2025)
• Teil 5: Festsetzung von Immissionswerten und Emissionskontingenten im Bebauungsplan (4. Dezember 2025)
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr RITTERSHAUS-Team


