Gerade bei Handwerksbetrieben sind die persönlichen Haftungsrisiken für den Geschäftsführer enorm. Vor allen Dingen, wenn es zur Insolvenz kommt, leitet die Staatsanwaltschaft regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen den Geschäftsführer persönlich ein. Und auch das Finanzamt und die Sozialversicherungsbehörden versuchen erfahrungsgemäß, sich beim Geschäftsführer persönlich schadlos zu halten.
Aller Anlass also, sich vor diesen Risiken durch rechtzeitige Insolvenzanmeldung und frühzeitige Trennung des Privatvermögens vom Geschäftsvermögen zu wappnen.
Zu der Frage, worauf Geschäftsführer gerade in Handwerksbetrieben hinsichtlich ihrer persönlichen Haftungsrisiken besonders achten sollten, hat unser Kollege Prof. Dr. Ulrich Tödtmann im handwerk magazin im nachfolgenden Beitrag einige Tipps gegeben.
handwerk-magazin 04/2025 Interview mit Prof. Dr. Ulrich Tödtmann (PDF)