Art. 4 der am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung (KI-VO) ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Die Regelung ist nicht als konkrete Verpflichtung ausgestaltet, sondern appelliert an alle natürlichen und juristischen Personen, KI-Kompetenz als Bestandteil der KI-Compliance dort aufzubauen, wo KI im unternehmerischen Kontext eingesetzt wird. Die Regelung gilt für alle Arten von KI, die im unternehmerischen Kontext eingesetzt wird und ist insbesondere nicht auf den Einsatz etwa von Hochrisiko-KI-Systemen beschränkt.
Eine kurze Übersicht, welche Vorgaben Art. 4 KI-VO konkret macht und wie Unternehmen mit der Regelung nun umgehen können, stellen wir nachfolgend kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Dr. Anno Haberer und Dr. Markus Spitz sind Mitglieder der Praxisgruppe IT-Recht & Datenschutz. Für weitere Fragen zum Thema Künstliche Intelligenz oder zum Thema IT-Recht & Datenschutz im Allgemeinen steht Ihnen unsere Praxisgruppe IT-Recht & Datenschutz bei RITTERSHAUS gerne zur Verfügung.