Zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung hat das Bundesministerium der Justiz nunmehr einen Referentenentwurf für das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ („GeschGehG“) vorgelegt. Ziel ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in deutsches Recht. Das Ministerium begründet den























