Am 1.1.2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und Umweltstandards zu achten und zu diesem Zweck entsprechende interne Strukturen aufzubauen. Gleichzeitig werden die Rechte von Opfern von Menschenrechtsverletzungen gestärkt. Bei Nichtbeachtung drohen behördliche