Mittlerweile seit fast 6 Monaten in Kraft: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gilt seit 1. Januar 2024. Es hat insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), aber auch für die offene Handelsgesellschaft (oHG) und Kommanditgesellschaft (KG) umfassende Veränderungen mit sich gebracht. Höchste Zeit, sich mit der „Jahrhundertreform“ des Personengesellschaftsrechts vertraut zu machen. Unsere RITTERSHAUS Kollegen Rechtsanwalt Prof. Dr.