Zum 1. Januar 2025 traten – teils grundlegende – Änderungen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Es wurde beispielsweise die von vielen als misslungen angesehene Sonderregelung für Abstandsflächen in den Großstädten Augsburg, Nürnberg und München zumindest teilweise rückgängig gemacht. Weitere Regelungen dienen der Vereinfachung des Verfahrens und des Bürokratieabbaus. So wurde der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben erweitert. Ab Oktober
