Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern Die Begünstigten intransparenter Trusts unterliegen grundsätzlich der Zurechnungsbesteuerung, wenn sie in Deutschland steuerlich ansässig sind. Im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung werden den Begünstigten Einkünfte des Trusts zugerechnet und besteuert, ohne dass diese Einkünfte des Trusts tatsächlich an die Begünstigten ausgeschüttet werden. Neben den daraus entstehenden Liquiditätsschwierigkeiten bestehen ferner erweiterte Mitwirkungspflichten der Trustbegünstigten gegenüber dem Finanzamt.