Beiträge mit diesem Tag:

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

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Allgemein,

8. April 2024: Urlaubserholung auch während Quarantäne möglich – Blogbeitrag von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Julius Quicker LL.M.

Die Temperaturen steigen und es kommt Urlaubsstimmung auf. Doch wozu führt es, wenn während des Urlaubs behördliche Quarantäne angeordnet wird? Können Arbeitnehmer in diesem Fall verlangen, dass ihnen die betroffenen Urlaubstage „gutgeschrieben“ werden? Oder kann Urlaubserholung auch dann eintreten, wenn Arbeitnehmer behördlich verpflichtet werden, zuhause zu bleiben? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 14.12.2023 über diese äußerst praxisrelevanten Fragen zu

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Allgemein,

12. März 2024: Das Hinweisgeberschutzgesetz als Kostenfalle für den Arbeitgeber – Blogbeitrag von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Julius Quicker LL.M.

Spätestens seit Edward Snowden und der NSA-Affäre im Sommer 2013 sind Hinweisgeber (engl. „Whistleblower“) in aller Munde. Sie helfen mit ihren Enthüllungen dabei, Missstände und illegale Machenschaften innerhalb von Unternehmen und anderen Organisationen aufzudecken. Auf diese Weise fördern Hinweisgeber die Durchsetzung von Recht und Gesetz und leisten damit auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Demgegenüber sehen die betroffenen Arbeitgeber Hinweisgeber häufig

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Allgemein, Veranstaltungen,

11. Januar 2024: Die eingetragene GbR kommt – Was ändert sich durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts für mein Unternehmen? – Vortrag von Prof. Dr. Ulrich Toedtmann bei der IHK Rhein-Neckar

Die eingetragene GbR kommt – Was ändert sich durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts für mein Unternehmen? Seit 1. Januar 2024 ist es soweit: Es gelten neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gilt ohne Übergangsregelung auch für bestehende Gesellschaften. Welches sind die wichtigsten Veränderungen und worauf müssen Sie als Unternehmer besonders achten?

RITTERSHAUS begleitet CureVac bei Börsengang an der NASDAQ
Allgemein, Veranstaltungen,

8. Dezember 2023: Gesellschaftsrechtliches Seminar der Universität Mannheim bei RITTERSHAUS mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

Am 8. Dezember 2023 sind wir wieder einmal Gastgeber einer gesellschaftsrechtlichen Seminarveranstaltung der Universität Mannheim, die unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann gemeinsam mit Professor Dr. Carsten Schäfer und Professor Dr. Andreas Pentz durchführt. Die drei Dozenten kennen sich schon aus gemeinsamen Studienzeiten an der Universität Heidelberg und bestreiten seit mehr als 20 Jahren regelmäßig gemeinsame gesellschaftsrechtliche Seminarveranstaltungen für die

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Allgemein, Veranstaltungen,

29. November 2023: Organhaftung und Compliance – Webinar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann wird am 29. November  2023 zu aktuellen Entwicklungen bei „Organhaftung und Compliance“ bei einem Live-Webinar der Beck Akademie Seminare referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, wird sich die Veranstaltung intensiv damit auseinandersetzen, wie die Verantwortlichen Haftungsrisiken

Aufhebung
No Risk Think Twice, Podcast,

2. Oktober 2023: No Risk, Think Twice – Aufhebungsverträge mit Arbeitnehmern bergen gleich mehrfach Fallstricke

Recht und Steuern zu Compliance von Rittershaus und Falk Selbst wenn man sich als Arbeitgeber besonders fair von Mitarbeitenden trennen möchte, sind Konflikte nicht ausgeschlossen. Und die gehen wegen weitreichender Treue- und Aufklärungspflichten immer zu Lasten des Arbeitgebers. Kann der Arbeitgeber trotzdem auf steuerliche Gestaltungswünsche des Ausscheidenden eingehen und damit eine Abfindung mindern? Welche Gestaltungsspielräume man nutzen kann, erörtern wir

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Allgemein, Veranstaltungen,

12. Oktober 2023: Webinar „GmbH im Mittelstand“

Bei einem Webinar der Beck Akademie Seminare wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „GmbH im Mittelstand“ am 12. Oktober 2023 einen Überblick zu aktuellen Praxisfragen der Vertragsgestaltung rund um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geben. Gemeinsam mit seinem Mitreferenten Dr. Thomas Trölitzsch wird dabei anhand zahlreicher Praxisbeispiele dargestellt, was man bei der Gestaltung von GmbH-Vertragsklauseln und zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken als Geschäftsführer unbedingt

Freelancer
No Risk Think Twice, Podcast,

18. September 2023: New Work und Home Office macht freie Mitarbeit immer attraktiver

No Risk, Think Twice – Recht und Steuern zu Compliance von Rittershaus und Falk Wie frei sind freie Mitarbeiter steuerlich und rechtlich wirklich und was sollten Arbeitgeber auf jeden Fall beachten? Schon das Weisungsrecht und die organisatorische Einbindung in den Betrieb mit betrieblichem Laptop und Smartphone machen Freelancer zu Arbeitnehmern und damit schnell zu Scheinselbstständigen. Das geht bei Lohn- und

Verrechnungspreise
No Risk Think Twice, Podcast,

4. September 2023: No Risk, Think Twice – Produktions- und Vertriebsketten mit ausländischen Konzerngesellschaften sind attraktiv

Recht und Steuern zu Compliance von Rittershaus und Falk Zivilrechtlich unproblematisch, versteckt sich hinter der Festlegung von internationalen Verrechnungspreisen allerdings ein komplexes Regelwerk. Aber welche steuerlichen und zollrechtlichen Aspekte sind bei welchen Firmenstrukturen wirklich relevant? Und wann kann es sogar zu Compliance-Konflikten bei Transfer Pricing für die Geschäftsführung kommen? Erste Antworten finden wir gemeinsam in der neuen Podcastfolge von „No

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Allgemein, Pressemeldungen,

16. Juni 2023: Starke Präsenz von RITTERSHAUS bei Best Lawyers 2023

Mit 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zählen ein großer Teil der Partner und Partnerinnen von RITTERSHAUS zu Deutschlands besten Anwälten. Die Übersicht des US-Verlags Best Lawyers wurde am 16. Juni 2023 exklusiv im Handelsblatt veröffentlicht. Die Kanzlei konnte ihre starke Präsenz zum Vorjahr weiter ausbauen. Bernhard Naujack, Dr. Daniel Pflüger, Jörg Döhrer und Julia Zerwell werden in diesem Jahr zum ersten Mal

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Allgemein,

Juni 2023: Zulässigkeit der Gesellschafterklage gegen den GmbH-Fremdgeschäftsführer – Die actio pro socio im Wandel? – NZG-Aufsatz von Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Julius Pieper

Die Gesellschafterklage (actio pro socio) im GmbH-Recht gehört zu den umstrittensten Materien im Gesellschaftsrecht. Dies gilt besonders für die Klage gegen den Fremdgeschäftsführer, der selbst keine Gesellschaftsanteile hat. Lässt man die actio pro socio gegen ihn zu, könnte der Minderheitsgesellschafter den Fremdgeschäftsführer auf Zahlung von Schadensersatz an die Gesellschaftskasse verklagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hielt das in einem Urteil vom letzten

Compliance
Allgemein,

6. Juni 2023: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da – höchste Zeit, ein Whistleblowing-System einzuführen!

Nach langem „Hin und Her“ ist es nun endlich so weit: Das Hinweisgeberschutzgesetz wird am 02. Juli 2023 in Kraft treten. Was ist das „Hinweisgeberschutzgesetz“? Das Hinweisgeberschutzgesetz soll dem Schutz hinweisgebender Personen im Arbeitsverhältnis dienen. Ziel des Gesetzes ist es, dass Whistleblower, die einen berechtigten Beitrag zur Aufdeckung von betrieblichen Missständen leisten, vor Repressalien im Arbeitsverhältnis geschützt werden. Die wichtigsten

Compliance
Allgemein,

Juni 2023: Missbrauchsprävention in Sportvereinen – NJW-Beitrag RITTERSHAUS Rechtsanwälte Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Julius Pieper

Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Sportvereinen haben einschneidende Konsequenzen – aus persönlicher und aus vereinsbezogener Perspektive. Erst jüngst wurde beispielsweise bekannt, dass der ehemalige Wasserspringer Jan Hempel eine Millionen-Klage gegen den Deutschen Schwimmverband e.V. (DSV) anstrengt, weil er jahrelang von einem Bundestrainer sexuell missbraucht wurde. Dieses Beispiel zeigt, dass Vereine und Sportverbände Vorkehrungen treffen sollten, um sowohl

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Event,

10. März 2023: Organhaftung und Compliance – Webinar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann wird am 10. März 2023 zu aktuellen Entwicklungen bei „Organhaftung und Compliance“ bei einem Live-Webinar der Beck Akademie Seminare referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, wird sich die Veranstaltung intensiv damit auseinandersetzen, wie die Verantwortlichen

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Allgemein,

1. Februar 2023: Arbeitsrechtliche Herausforderungen beim Einsatz von „Corporate Influencern“

Vielleicht mag der Begriff der „Corporate Influencer“ oder auch Markenbotschafter nicht jedem ein Begriff sein, doch sind eigene Mitarbeiter, die das Unternehmen auf verschiedenen Social-Media-Kanälen wie z.B. LinkedIn repräsentieren, bereits allgegenwärtig. Als bekannte Corporate Influencer dürften z.B. zahlreiche CEOs namhafter Unternehmen zählen; zum Corporate Influencer kann aber jeder Arbeitnehmer werden. Corporate Influencer sind eigene Mitarbeiter des Unternehmens, die auf ihren

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Pressemeldungen,

20. Dezember 2022: RITTERSHAUS berät axxessio GmbH beim Kauf einer Beteiligung an der Infolytics AG

Die wirtschaftsrechtlich spezialisierte Kanzlei RITTERSHAUS hat die IT- und Managementberatung axxessio GmbH mit Sitz in Bonn/Darmstadt beim Erwerb einer Beteiligung an der Software-Technologieschmiede Infolytics AG in Köln beraten. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Dabei hat axxessio zum 2. Dezember 2022 ein Aktienpaket von 25,1 Prozent eines nichtgeschäftsführenden Mitgesellschafters erworben. axxessio verspricht sich von der Beteiligung eine intensive

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Allgemein,

12. Dezember 2022: Zeiterfassung für alle Arbeitnehmer – gibt es noch Gestaltungsspielräume für Arbeitgeber?

Der in der Presse oftmals so betitelte „Paukenschlag“ aus Erfurt hat viele Arbeitgeber überrascht. Nun liegt die vollständige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – vor. Danach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen. Für welche Arbeitnehmer gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht? Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt für alle Arbeitnehmer,

Compliance
Allgemein,

1. Dezember 2022: Arbeitsrechtliche Aspekte zum Whistleblowing – LegalTegrity Whistleblowing-online-Event mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann 

Unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann wird am am 1. Dezember 2022 zum Thema „Jeder liebt den Verrat, doch niemand liebt den Verräter – Arbeitsrechtliche Aspekte zum Whistleblowing“ bei einer LegalTegrity Online Veranstaltung referieren. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, dass voraussichtlich im Frühjahr 2023 in Kraft treten wird, wird es erstmals einen umfassenden und effizienten Schutz für Whistleblower in Deutschland geben. Doch

Compliance
Veranstaltungen,

2. Dezember 2022: Organhaftung und Compliance – Webinar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann wird am am 2. Dezember 2022 zu aktuellen Entwicklungen bei „Organhaftung und Compliance“ bei einem Webinar der Beck Seminare referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, wird sich die Veranstaltung intensiv damit auseinandersetzen, wie die Verantwortlichen Haftungsrisiken

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Veranstaltungen,

22. November 2022: GmbH im Mittelstand

Bei einem Webinar der Beck Akademie Seminare wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „GmbH im Mittelstand“ am 22. November 2022 einen Überblick zu aktuellen Praxisfragen der Vertragsgestaltung rund um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geben. Gemeinsam mit seinem Mitreferenten Dr. Thomas Trölitzsch wird dabei anhand zahlreicher Praxisbeispiele dargestellt, was man bei der Gestaltung von GmbH-Vertragsklauseln und

RITTERSHAUS begleitet CureVac bei Börsengang an der NASDAQ
Pressemeldungen,

13. September 2022: RITTERSHAUS berät Unternehmerfamilie Kissling bei Verkauf des Traditionsunternehmens Waagen-Kissling

Die Wirtschaftskanzlei Rittershaus hat die Gründerfamilie der Waagen-Kissling GmbH bei der Veräußerung ihrer Gesellschaftsanteile in der Höhe von 50 Prozent an den Mitgesellschafter Patrik Schwab beraten. Die 1970 gegründete Waagen-Kissling GmbH mit Sitz in Rimbach/Odenwald ist Spezialist im Bereich der Wägetechnik. Mit ihren Mitarbeitern entwickelt sie optimale Lösungen für alle Anwendungsgebiete, in denen Waagen ein wichtiger Bestandteil des Produktionsprozesses sind, sei

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Allgemein,

7. September 2022: „Jeder liebt den Verrat, doch keiner liebt den Verräter“ – Was das neue „Hinweisgeberschutzgesetz“ für Arbeitgeber bedeutet – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Rechtsanwältin Sarah Kaufmann

Der Begriff „Whistleblowing“ ist spätestens seit Edward Snowdens Enthüllungen der breiten Öffentlichkeit vertraut. Durch seine Veröffentlichungen im Sommer 2013 löste er die „NSA-Affäre“ aus und wurde zu einem der bekanntesten Whistleblower. Aber auch im deutschen Arbeitsrecht ist Whistleblowing längst ein Begriff. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon im Jahr 2011 (Entscheidung vom 27.11.2011, Az.: 28274/08) die fristlose Kündigung einer

Compliance
Allgemein,

15. – 19. September 2022: Bundeskongress 2022 der Wirtschaftsjunioren in Mannheim – Compliance Vortrag von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

Unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann wird beim Bundeskongress der Wirtschaftsjunioren am Samstag den 17. September 2022 einen Vortrag zum Thema: „Der Vorstand wird zum Abschuss freigegeben – Organhaftungsrisiken und Compliance Pflichten nach VW, Siemens und Deutsche Bank“ halten. Unter dem Motto „Sei ein Pionier“ laden die Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen in diesem Jahr zur Bundeskonferenz der Wirtschaftsjunioren Deutschland 2022 nach Mannheim

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Allgemein,

30. August 2022: Band 8 des Berliner Kommentars zum Energierecht in der 5. Auflage erschienen unter Mitwirkung von Dr. Wolfgang Patzelt, Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Ulrich Loetz und Dr. Sebastian Stepan

Druckfrisch ist soeben Band 8 des Berliner Kommentars zum Energierecht in der 5. Auflage erschienen. Unsere Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Patzelt, Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Ulrich Loetz und Dr. Sebastian Stepan haben als Mitautoren an diesem Band mitgeschrieben. Der inzwischen in acht Bänden erscheinende Berliner Kommentar zum Energierecht ist „der“ Standardkommentar und deckt die gesamte Breite des Energierechts einschließlich aller Nebengesetze und Verordnungen ab.

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Allgemein,

19. August 2022: Prof. Dr. Ulrich Tödtmann zum Good-Governance-Beauftragten des Deutschen Rugby Verband ernannt

Der Deutsche Rugbyverband hat Professor Dr. Ulrich Tödtmann zu seinem Good Governance und Ethik Beauftragten ernannt. Mit seinen 30.000 Mitgliedern und 137 Vereinen hat sich der Verband entschlossen, diese Funktion mit einem unabhängigen und externen Fachmann zu besetzen. Der Good Governance Beauftragte hat dabei die Funktion, Hinweise entgegenzunehmen und unter bestmöglicher Wahrung der Vertraulichkeit zu prüfen, ob ein rechtlich relevantes

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Allgemein,

24. Juni 2022: RITTERSHAUS-Rechtsanwälte bei Best Lawyers erneut stark vertreten – Prof. Dr. Antje Boldt als „Lawyer of the Year“ ausgezeichnet

Mit 26 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zählen ein großer Teil der Partner von RITTERSHAUS zu Deutschlands besten Anwälten. Die Übersicht des US-Verlags Best Lawyers wurde am 24. Juni 2022 exklusiv im Handelsblatt veröffentlicht. Die Kanzlei konnte ihre starke Präsenz zum Vorjahr weiter ausbauen. Prof. Dr. Antje Boldt in Frankfurt, die seit 2019 bei Best Lawyers gelistet ist, wurde zudem jetzt als

Compliance
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1. Juni 2022: Grillen und gegrillt werden – worauf Unternehmen beim Thema Compliance achten sollten

Mängel bei der Unternehmens-Compliance können dazu führen, dass Sie gegrillt werden. Wir zeigen Ihnen, welche einfachen Vorkehrungen Sie treffen können, damit bei Ihnen nicht Staatsanwaltschaft,Steuerfahndung oder andere Behörden an der Tür klingeln. Unsere Referenten geben Tipps und Hinweise – nicht abgehoben, sondern im Mittelstand umsetzbar. Programm: Nicht gegrillt werden: 17:00 – 17:15 Uhr“Compliance ist Chefsache – was tun, um nicht

RITTERSHAUS begleitet CureVac bei Börsengang an der NASDAQ
Allgemein,

20. Mai 2022: Seminar der Universität Mannheim im Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Carsten Schäfer, Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Prof. Dr. Andreas Pentz

Am 20. Mai 2022 sind wir erneut Gastgeber einer Seminarveranstaltung der Universität Mannheim zum Gesellschaftsrecht, die unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann gemeinsam mit Professor Dr. Carsten Schäfer und Professor Dr. Andreas Pentz durchführt. Die drei Dozenten kennen sich schon aus gemeinsamen Studienzeiten an der Universität Heidelberg und führen seit 20 Jahren regelmäßig gemeinsame gesellschaftsrechtliche Seminarveranstaltungen durch. Dabei schätzen die Teilnehmer

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Allgemein,

8. März 2022: Organhaftung und Compliance – Webinar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann wird am am 8. März 2022 zu aktuellen Entwicklungen bei „Organhaftung und Compliance“ bei einem Webinar der Beck Seminare referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, wird sich die Veranstaltung intensiv damit auseinandersetzen, wie die

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Allgemein,

24. Januar 2022: Deutscher Ruderverband benennt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann zum Compliance Ombudsmann

Der Deutsche Ruderverband (DRV) hat eine unabhängige Ombudsstelle für Compliance, insbesondere für die Bereiche Prävention sexualisierter Gewalt und Drogenprävention eingerichtet. Die Ombudsperson hat dabei die Funktion, Meldungen entgegenzunehmen und unter bestmöglicher Wahrung der Vertraulichkeit zu prüfen, ob ein rechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt. Das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes hat die Stelle jetzt erstmals besetzt mit Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Ulrich Tödtmann aus der

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Allgemein,

13. Januar 2022: Arbeitshandbuch für Vorstandsmitglieder (Kubis/Tödtmann) mit drei Beiträgen von Rittershaus Autoren in 3. Auflage erschienen

Als Standardwerk für Vorstandsmitglieder ist das „Arbeitshandbuch für Vorstandsmitglieder“, an dem gleich drei Rittershaus Rechtsanwälte als Mitautoren beteiligt sind, soeben in 3. Auflage erschienen. Das Buch vermittelt Topmanagern einen Überblick zu ihren wichtigsten Rechten und Pflichten. Wer hat welche Kompetenzen innerhalb des Vorstands und bei der Aktiengesellschaft? Wer muss wen informieren, wer darf widersprechen, wann muss der Aufsichtsrat eingeschaltet werden?

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Allgemein,

Januar 2022: Unwirksamkeit von Koppelungsklauseln in Vorstandsverträgen – NZG Aufsatz Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Charlotte von Erdmann, LL.M.

Koppelungsklauseln, die Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern mit ihrer Abberufung beenden sollen, sind weit verbreitete Praxis. In seiner älteren Rechtsprechung hat der BGH diese zwar stets (zum Teil mit Einschränkungen) akzeptiert. Vor dem Hintergrund der neueren Rechtsentwicklung, die auch eine AGB-rechtliche Prüfung erforderlich macht, stehen diese Klauseln jedoch erneut auf dem Prüfstand. Insbesondere Klauseln in Vorstandsverträgen sind im Lichte des

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Allgemein,

3. Dezember 2021: Compliance: Ende der Umsetzungsfrist für die EU-Whistleblowing-Richtlinie am 17. Dezember 2021 – müssen jetzt alle Unternehmen Hinweisgebersysteme einrichten? – Blogbeitrag Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Nadja Hartmann

Vor rund zwei Jahren ist die EU-Whistleblowing-Richtlinie in Kraft getreten. Die Richtlinie dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden („Whistleblower“). Bis zum 17. Dezember 2021 hätte der nationale Gesetzgeber Zeit gehabt, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren ist im Laufe des Jahres ins Stocken geraten. Ein entsprechendes Gesetz wird es bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist

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Veranstaltungen,

29. November 2021: Organhaftung und Compliance – Beck Webinar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Am 29. November 2021 ist es soweit: Unser Anwaltspartner Professor Dr. Ulrich Tödtmann hält gemeinsam mit seiner Kollegin Dr. Vera Rothenburg ein Webinar zum Thema „Organhaftung und Compliance“ für die Beck Akademie Seminare. Es geht dabei um persönliche Haftungsrisiken für Vorstand, Geschäftsführer und Aufsichtsrat in GmbHs und Aktiengesellschaften. Die Teilnehmer erfahren, wie man durch ein effizientes Compliance Managementsystem und den

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Allgemein,

9. November 2021: „Arbeitshandbuch für Vorstandsmitglieder (Kubis/Tödtmann) erscheint in Kürze – Vorab-Buchauszug von RA Prof. Dr. Ulrich Tödtmann im Management-Blog der Wirtschaftswoche

Die Wirtschaftswoche hat in ihrem aktuellen Management-Blog einen Vorab-Buchauszug aus dem neuen „Arbeitshandbuch für Vorstandsmitglieder“ bei Aktiengesellschaften gebracht. Das von dem RITTERSHAUS Partner Professor Dr. Ulrich Tödtmann mit herausgegebene Handbuch ist von erfahrenen Praktikern für Praktiker geschrieben und richtet sich an Vorstände, Aufsichtsräte, Unternehmen und  Rechtsanwälte. Im Vorab-Buchauszug stellen die Autoren Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Marc Winstel dar,

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Allgemein,

12. Oktober 2021: Virtuelle Betriebsratssitzung in der Corona-Pandemie – Keine Sanktionen für Betriebsratssitzungen aus dem Homeoffice

Muss sich der Betriebsrat in Zeiten der Pandemie durch den Arbeitgeber auf eine Betriebsratssitzung in Präsenz verweisen lassen oder darf die Sitzung per Videokonferenz aus dem Homeoffice abgehalten werden? Das Arbeitsgericht Köln entschied am 24. März 2021 über diese äußerst praxisrelevante Frage und stärkte die Rechte des Betriebsrats indem es dem Betriebsratsvorsitzenden einen weiten Ermessensspielraum zubilligte. Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

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Veranstaltungen,

28. Oktober 2021: GmbH im Mittelstand

Bei einem Webinar der Beck Akademie Seminare wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „GmbH im Mittelstand“ einen Überblick zu aktuellen Praxisfragen der Vertragsgestaltung rund um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung geben. Gemeinsam mit seinem Mitreferenten Dr. Thomas Trölitzsch wird dabei anhand zahlreicher Praxisbeispiele dargestellt, was man bei der Gestaltung von GmbH-Vertragsklauseln und zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken der

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Allgemein,

11. August 2021: Kein Durchführungsanspruch des Betriebsrats auf ermessensgerechte Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB – Kommentiert von RA Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und RAin Charlotte von Erdmann, LL.M.

Kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber im Wege seines Durchführungsanspruchs verlangen, dass ein aus einer Betriebsvereinbarung resultierender bonusrelevanter Faktor auf eine von ihm bestimmte Kennzahl festgesetzt wird? Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 23. Februar 2021 (1 ABR 12/20) entschieden, dass ein solcher Anspruch nur dem einzelnen Arbeitnehmer, nicht jedoch dem Betriebsrat zusteht. Die maßgebliche Norm des § 315 BGB,

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Pressemeldungen,

5. Juli 2021: Rittershaus berät axxessio bei Mehrheitsbeteiligung an UHP Software GmbH

Die IT- und Managementberatung axxessio GmbH mit Sitz in Bonn hat die Mehrheit an der UHP Software GmbH in Darmstadt übernommen. Als Full-Service Entwicklungsdienstleister wird UHP Software gemeinsam mit ihrer kroatischen Tochter UHP digital d.o.o. künftig das Know-how von axxessio in den Bereichen Software Development und Nearshoring verstärken. Die Übernahme der UHP durch axxessio ist ein großer Schritt für beide

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Allgemein,

11. Juni 2021: 2. Auflage von „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ ist im Beck Verlag erschienen – Buch-Vorabausdruck „Krisenkommunikation“ in beck-community – Blogbeitrag von RA Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

Das Online-Forum beck-community hat einen Vorab-Buchauszug aus der soeben erschienen 2. Auflage des Buches „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ veröffentlicht. Rittershaus Rechtsanwalt und Mitherausgeber Eler von Bockelmann schreibt darin zum aktuellen Thema Krisenkommunikation. Ob es uns gefällt oder nicht: auch im zweiten Jahr der Pandemie ist Corona noch immer in aller Munde. Nach wie vor ist hiervon in besonderem Maße

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Allgemein,

21. Mai 2021: COVID-19: „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ (Tödtmann/von Bockelmann) erscheint in Kürze – Vorab-Buchauszug von Rechtsanwältin Nadja Hartmann im Management-Blog der Wirtschaftswoche

Die Wirtschaftswoche hat in ihrem aktuellen Management-Blog von Claudia Tödtmann einen Vorab-Buchauszug aus dem neuen Fachbuch der COVID-19-Reihe „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ zur Corona-Pandemie und ähnlichen Krisensituationen gebracht. Zu Beginn der Corona-Pandemie haben vier Anwälte der Praxisgruppe Arbeitsrecht ihre Erfahrungen von Praktikern für Praktiker zusammengestellt. In Kürze erscheint die neue zweite Auflage des Buches. Im Vorab-Buchauszug stellt die Mitautorin

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17. März 2021: Organhaftung und Compliance – Webinar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Unser Kollege Professor Ulrich Tödtmann wird am am 17. März 2021 zu aktuellen Entwicklungen bei „Organhaftung und Compliance“ bei einem Webinar der Beck Seminare referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, wird sich die Veranstaltung intensiv damit auseinandersetzen, wie die Verantwortlichen

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8. März 2021: Sind Uber-Fahrer und Crowdworker Arbeitnehmer? Gig Economy wirft arbeitsrechtliche Prinzipien über den Haufen – Gastbeitrag von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Charlotte von Erdmann (Handelsblatt Rechtsboard, 08.03.2021)

Die sogenannte „Gig Economy“ ist auf dem Vormarsch. Onlinebasierte Auftragsarbeiten sind gefragter denn je. Die neue Plattformökonomie fördert in Zeiten der „Sharing Economy“ und der Digitalisierung nicht nur innovative Unternehmensmodelle, sondern ermöglicht auch flexible Formen des (Neben-)Erwerbs. Dabei hebt die rasante Entwicklung der onlinegesteuerten Dienstleistungen die Regeln des Arbeitsrechts aus den Angeln. Die Kernfrage lautet: Wann sind die Heerscharen digital

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Dezember 2020: Keine Pflicht zur Selbstbelastung für den Arbeitnehmer? Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) von Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Charlotte von Erdmann, LL.M.

Arbeitnehmer sind für den Arbeitgeber in vielen Fällen eine relevante Informationsquelle – manchmal sogar die einzige. Dies gilt zum einen bei unternehmensinternen Abläufen, deren genaue Details sich der Kenntnis des Arbeitgebers entziehen, an deren Aufklärung er jedoch ein Interesse hat, aber auch bei sonstigen Rechtsverstößen inner- oder außerhalb des Betriebs. Daher stellt sich häufig Frage, ob und inwieweit ein Arbeitnehmer

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14. Dezember 2020: Organhaftung und Compliance – Webinar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Bei einem Webinar der BeckAkademie Seminare wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann am 14. Dezember 2020 zum Thema „Organhaftung und Compliance“ vor Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälten referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, wird sich die Veranstaltung intensiv damit

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Allgemein,

September 2020: Social Media Guidelines, Homeoffice und Compliance – Heute schon Schritthalten mit dem Arbeitsrecht von morgen – Prof. Dr. Ulrich Tödtmann schreibt im Handbuch zur arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung –

Aufgrund des großen Zuspruchs der vergangenen Auflagen nun bereits in der dritten Auflage erschienen ist am 12. August 2020 das praxisbewährte Handbuch zur Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht von Maschmann/Sieg/Göpfert – wie seit der Erstauflage auch dieses Mal unter der Mitarbeit unseres Kollegen Prof. Dr. Ulrich Tödtmann. Die Gesellschaft ist stets im Wandel – so auch das Arbeitsrecht. Die Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen

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Juli 2020: Compliance In-house-Schulung beim Universitätsklinikum Freiburg

Welchen Anforderungen muss ein Compliance-Management System beim Universitätsklinikum Freiburg entsprechen? Zu diesem Thema hat unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann vor Vorstandsmitgliedern, Klinikdirektoren und der Fachabteilung in einer In-House-Schulung referiert. Das Universitätsklinikum Freiburg hat bereits vor einigen Jahren ein effizientes Compliance Management System (kurz: CMS) eingeführt. Dem Klinikumsvorstand ging es nun darum, sich im Rahmen einer In-house Schulung auf verschiedenen

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Juni 2020: Aktuelle Entwicklungen zu Whistleblowing und Geheimnisschutz – Artikel von Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Nadja Hartmann in IT-Governance

Mitarbeiter in der IT haben aufgrund ihrer Tätigkeit häufig Zugriff auf sensible Informationen und erlangen Kenntnisse von brisanten Vorgängen in einer Organisation. Für sie stellt sich die Frage, ob sie ihr Wissen intern oder extern weitergeben oder öffentlich machen sollen und damit zum Whistleblower werden. Der Beitrag von Nadja Hartmann und Ulrich Tödtmann betrachtet die rechtlichen Aspekte des Whistleblowings und

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20. Mai 2020: Corona im Arbeitsrecht: RITTERSHAUS veröffentlicht Ratgeber für Unternehmer und Personaler zur Bewältigung von Not- und Krisenzeiten

Die Corona-Pandemie hat den Alltag der Menschen von heute auf morgen auf den Kopf gestellt. Unternehmen mussten sich auf eine völlig neue Organisation der Arbeit einstellen. Arbeitnehmer können bis heute ihrer gewohnten Tätigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht nachgehen. Arbeitgeber können nicht oder nur begrenzt über ihre Belegschaft verfügen. Das Arbeitsrecht steht dabei im Epizentrum. Was können Arbeitgeber tun, wenn

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27. April 2020: Vorab-Buchauszug Ulrich Tödtmann/Eler von Bockelmann „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ im Management Blog der Wirtschaftswoche

Die Wirtschaftswoche hat in ihrem aktuellen Management Blog von Claudia Tödtmann einen Vorab Buchauszug aus dem brandaktuellen Fachbuch „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten – Die Corona Pandemie und ähnliche Krisensituationen“ gebracht. Vier Anwälte der Rittershaus Praxisgruppe Arbeitsrecht haben in diesem Buch ihre Erfahrungen vor allem aus der aktuellen Corona Krise von Praktikern für Praktiker zusammengestellt. Im Vorab-Buchauszug stellt der Mitautor

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16. April 2020: RITTERSHAUS berät HWI bei Übernahme des Frankfurter Standorts der Losan Pharma GmbH

Die pharmazeutische HWI group mit Hauptsitz in Rülzheim (Pfalz) hat zum 1. April 2020 den Frankfurter Entwicklungsstandort der Losan Pharma GmbH aus dem südbadischen Neuenburg übernommen. Die HWI group entwickelt damit ihre Strategie in Richtung hochpotente Wirkstoffe und sterile Arzneiformen weiter. Das Frankfurter Industriegebiet Oberhafen ergänzt optimal die bisherigen HWI-Standorte für Produktentwicklungen. HWI übernimmt sämtliche hochqualifizierte Beschäftigte sowie die komplette

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April 2020: Sonderupdate zum Arbeitsrecht – Entschädung bei Schul- und Kindertagesstättenschließung

Nach wie vor sind viele Arbeitnehmer, die ihre Leistungen nicht im Homeoffice erbringen können, stark beeinträchtigt durch die aktuelle Schließung der Schulen und Kindertagestätten. Bislang konnten wir hierzu nur darauf verweisen, dass für die Dauer einer nur kurzzeitigen Verhinderung (in der Regel bis zu fünf Tagen) ein Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 616 BGB besteht, und die Verhinderung aufgrund notwendiger Kinderbetreuung

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März 2020: Mitarbeiterschulung bei der IHK Pfalz zum Thema Compliance

Unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann referierte im Rahmen einer Vortragsreihe zur Mitarbeiterschulung bei der IHK Pfalz zum Thema Compliance. Die vier Vorträge fanden an den Standorten der IHK Pfalz in Ludwigshafen, Landau und Pirmasens statt. Die IHK Pfalz hat ein Compliance Management System eingerichtet. Die in diesem Rahmen durchgeführten Schulungen setzten dabei ihren Schwerpunkt auf die konsequente Handhabung der

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März 2020: China Desk – Working time, remuneration and vacation / 劳动时间、劳动报酬和休假 – blog article by Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

若集体劳资协议(Tarifvertrag)未对工作地点和时间做出安排,则可在劳动聘用合同(Arbeitsvertrag)中对此进行约定。仅当劳动聘用合同对加班事宜(Überstunden)已做出明确规定,雇员才有加班的义务。雇主需要对员工已完成的加班时间进行额外补偿。每个工作日的工作时间原则上不得超过8小时。如果在一定期间内平均每日的工作时间不超过8小时,那么日工时可以延长至10小时。仅在诸如医院或餐饮业等特定行业中才例外允许雇员在周日和假日继续工作。若劳动聘用关系长于6个月,则雇员有权向雇主申请半职工作(Teilzeit)。雇员可申请自某一特定时点起减少TA目前的工作时间。雇主仅可基于企业生产经营需要才有权拒绝雇员的半职工作申请。 劳、资双方原则上可在劳动聘用协议中对劳动报酬(Arbeitsentgelt) 自由进行约定,但仍需注意遵守相关法律法规的要求。协议约定的劳动报酬不得低于每小时9,35欧元。若劳、资双方受制于集体劳资协议,则个体劳动协议中约定的劳动报酬不得低于集体工资标准(Tariflohn)。此外,雇主还需遵守同工同酬原则(Grundsatz der Lohngleichheit),不得区别对待男性和女性员工。劳动报酬无需全部以金钱形式支付。劳动付出也可部分通过所谓的“实物报酬(Sachbezüge)“的形式获得支付, 例如, 允许公车私用或由雇主提供居住房屋。此外,雇主还可以通过提供补贴、特别补助或额外津贴的形式来支付雇员的劳动付出,例如,提供加班补贴或特殊贡献补贴。 雇主有义务为雇员代扣代缴工资税(Lohnsteuer)和社会保险(Sozialversicherungsbeiträge),并对与此相关的全部管理活动负责。 在德工作的所有雇员均享有带薪休假的权利。六天工作制下的法定最低假期(gesetzlicher Urlaubsanspruch)为24个工作日。若雇员并非按六天制工作,则法定假期应按比例相应缩减。雇主不得单方面规定何时休假。事实上,雇员需向雇主提出休假主张并告知具体休假时段以及休假天数。雇主仅能出于紧急生产经营需要才可拒绝雇员的休假申请,例如,批准休假将因人手紧缺而给雇主带来损失。此外,雇主在批准某一雇员的休假申请时也需顾及其他雇员的休假计划。未动用的休假权原则上将在当年年底归于灭失。若休假权未能动用是因雇主原因所致(例如,因企业生产经营需要而未批准休假申请),则未动用的休假可以转结到下一年度。若雇主未提前提醒雇员注意休假权的及时使用并提示未及时动用的休假权将归于灭失,那么雇员未动用的休假权仍然存续有效。若因劳动关系终结而导致部分休假未能使用,雇主则需向雇员支付相应补偿。

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März 2020: China Desk – Protection against discrimination with the General Equal Treatment Act (“AGG”)/ 德国《普通平权法》提供的反歧视保护 – blog article by Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

《普通平权法  – AGG》保护雇员在德国免受歧视(Diskriminierungen)。禁止因“种族“、携带的人种基因、性别、宗教信仰或世界观、残障、年龄或性取向的不同而遭到不公正的对待。 歧视保护(Schutz vor Diskriminierungen)主要涉及如下事项: 职位申请程序 聘用 晋升 工作业绩评判 劳动条件 辞退 若某一雇员因上文提及的不同特征而遭到-与其他条件相当的同事相比-不好的对待,那么这种区别对待即是一种歧视或不公。 当然,并非任何一种歧视或不公都是被禁止的。基于上文提及的特征而做出的不同对待如果主要归结于当事人所从事的职业或工作活动的特殊性,那么这类不公行为并不在禁止之列。区分的关键在于雇主对工作内容的具体规范。例如,雇主可以拒绝聘用一名身患残疾的应聘者,如果所应聘的岗位的工作内容无法由残疾雇员完成的话。 若基于法定许可理由而有必要区别对待应聘者或雇员的年龄、且该区别对待被控制在合理范围内,那么这并不构成歧视或不公行为。例如,劳动聘用协议内有关聘用关系在雇员达到法定退休年龄后自动解除的规定并非不合法,因为只有这样才可能实现雇员的新老交接。 此外,雇主也可对雇员进行区分对待,从而弥补或抵消已经存在的不公情况。例如,雇主可以优先聘用女性应聘者,从而缓解男性雇员聘用过剩的局面。 若雇主违背歧视禁止原则,那么雇员或应聘者可能会就此提出损害赔偿之诉。若应聘者在庭审过程中能够成功举证证明,其所具有的优秀资质在不出现上文提及的歧视的情况下足以令其应聘成功,那么法庭可能会裁定雇主需支付应聘者一笔相当于该份工作工资报酬的赔偿金。由于《普通平权法》也同时保护雇员的“个人权益(Persönlichkeitsrechte)“,那么雇员在遭到不合理的歧视对待时,还可向雇主主张“非物质损害赔偿(immaterieller Schäden)“,例如,主张支付精神抚慰金(Schmerzensgeld)。 欢迎继续阅读下一篇文章:„Working time, remuneration and vacation / 劳动时间、劳动报酬和休假”

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März 2020: China Desk – Termination agreement as an alternative to termination / 替代解决办法: 双方协商一致达成离职约定 – blog article by Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

我们在上一篇博客文章曾谈及雇主有效解聘雇员的前提条件以及所面对的困难。 其实在动用单方辞退措施之外,雇主还可以考虑采用与雇员达成离职约定(Aufhebungsvertrag)的方式来协商解除劳动合同关系。这一样一来,劳动合同关系的解除不再受制于解约通知期的遵守以及其他前提条件的满足,而仅是取决于离职协议的具体规范。双方在协议中可以约定劳动聘用关系即刻或在未来某一时点解除。若聘用关系事实上已在协议达成前被“冻结“,那么双方甚至可以在当前协议中回溯约定劳动关系终止于过去的某一时点。 除了解除劳动合同关系外,雇主和雇员还可以在离职协议中对双方间的法律关系做出其他规范。双方通常会在这类协议中约定所谓的“平衡措施(Ausgleichsklauseln)“。通过这一措施的达成,为顺利和平解除劳动聘用关系,双方均将同意放弃各自针对对方所具有的任何权利主张。双方借助这一方式可以一次性对劳动合同关系的解除做出终局性的安排并扫清任何潜在的法律争议事项。雇主常常会在离职协议中表示愿意向雇员支付一定的补偿金,从而促使雇员同意签署离职协议。 若雇主向雇员建议考虑达成离职协议,那么雇主需向雇员提醒并说明该协议达成后的相关法律后果。根据雇员所需信息的不同,雇主需向其提醒并说明离职协议给雇员的养老保险、纳税以及社会保险将带来哪些影响。 离职协议必须以书面形式达成。与一般辞退不一样的地方在于,雇主无需向企业内部工会通报该协议的达成。 欢迎继续阅读下一篇文章: „Protection against discrimination with the General Equal Treatment Act (“AGG”)/ 德国《普通平权法》提供的反歧视保护”

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März 2020: China Desk – Termination and warning letter/ (单方)解聘与警告函 – blog article by Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

雇主需以书面形式(schriftlich)通知辞退(Kündigung)雇员。若企业设有内部工会(Betriebsrat),则雇主需将解聘一事提前通知给内部工会并听取其听证意见。德国劳动法审判实践更倾向于维护雇员利益,因此,即便听证程序(Anhörungsverfahren)中一个微小的疏忽也很有可能导致整个辞退通知无效。补充需要指出的是,辞退通知无需得到内部工会明确的同意支持。 雇主有权基于重大事由(wichtigem Grund)随时解除与雇员间的劳动合同关系(称为特别解约 – außerordentliche Kündigung)或在合同约定或法定的解约通知期期满后单方解除与雇员间的劳动合同关系(称为一般或正常解约 – ordentliche Kündigung)。 特别解约出现的前提条件是雇主难以承受继续聘用该名雇员直至(一般)解约期期满,例如,当该名雇员严重违背其劳动合同下的义务和职责时。雇主需在此斟酌不同利益因素,例如,一方面需要考量错误行为再犯的可能性、信任丧失、错误行为导致的经济损失,另一方面也要考量犯事雇员弥补损失的努力以及TA在企业的服务年限等因素。在特别解约情况下,雇主需在获悉解约理由后两周内通知解约,否则过期发布的解约通知将不具有任何效力。 若不存在任何重大特别解约事由,那么雇主只能遵守法定或协议约定的解约通知期在其期满后正常解除与雇员之间的劳动合同关系。正常或一般解约情况下,雇主一般需要注意法定的解约保护要求(Kündigungsschutz)。辞退某一员工的的前提条件是,雇主因某些理由的出现难以在一般解约期期满后仍续聘该名雇员,从而保证辞退在社会保护层面能够得到合理论证与解释。这些辞退理由可以是与雇员个人相关的理由(personenbedingt),例如,欠缺专业技能、患病或工作低效; 或是与雇员行为相关的理由(verhaltensbedingt), 例如,触犯劳动合同下的义务与职责、扰乱企业生产经营或拒绝工作; 亦或是与企业自身相关的理由(betriebsbedingt),例如,工作岗位裁撤。 若辞退是因雇员行为不当而引发的,那么雇主原则上需在辞退前书面警告该名雇员,从而使该名雇员得到改正的机会。这类警告函(Abmahnung)需向该名雇员明示其不当行为并清楚告知,不当行为的再次出现将会对其当前劳动关系的内容及其存续带来不利影响。德国劳动法以劳动合同关系存续保护为取向。因此,解聘永远是雇主用来维护自身利益的最末位的救济措施。当然,如果在书面警告发出前雇主已经能够预知涉事雇员的行为操守不会发生任何改善、或是涉事雇员完全能够料想到TA的行为无法得到雇主的认同 (例如,发生在工作岗位上的刑事犯罪),那么雇主就无义务在解约前先发出书面警告。 此外,在特定情形下还存在特别的辞退保护措施(Kündigungsschutz)。例如,法律为辞退怀孕员工、重度伤残员工,或解散内部工会设置了较高的门栏。 被辞退的雇员如果对辞退决定存有异议,则需在收到通知后的三周内向法院起诉; 如果该名雇员未能及时起诉,则根据法律规定辞退通知将正式生效,因此-除个别原因外-雇员将无法再得到法庭救济。 欢迎继续阅读下一篇文章: „Termination agreement as an alternative to termination / 替代解决办法: 双方协商一致达成离职约定”

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März 2020: China Desk – Workers council and workers council agreement/ 企业内部工会和企业协定 – blog article by Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

若企业运营(Betrieb)位于德国且雇员超过5人,则雇员群体(Belegschaft)可以选举产生企业内部工会(Betriebsrat)。内部工会代表职工或雇员群体在企业内维护和主张职工权益。内部工会的规模取决于职工的总体人数。雇主不能妨碍职工组建内部工会。若存在任何妨碍行为,企业雇员或企业内的外部工会(Gewerkschaft)代表可以向劳动法院(Arbeitsgericht)申请法庭命令从而强迫雇主允许雇员选举组建内部工会。内部工会运营所需的一切费用(例如,办公费用、律师咨询费、差旅费以及培训费用)均由雇主承担。 雇主和内部工会可以通过签订企业协议(Betriebsvereinbarung)的方式对企业整体运营的相关事项进行统一规范。但企业协议不涉及雇员薪酬或其他已通过集体劳资协议(Tarifverträge)得到规范的事项。企业协议的签订方为雇主(Arbeitgeber)和内部工会(Betriebsrat); 但该协议不仅约束雇主和内部工会,企业内的全体职工也直接并强制性地受其约束。因此,企业协议在一定程度上具有类似于法律的效力,它可能会进一步扩展或限制雇员的个体劳动聘用协议(Arbeitsverträgen)内所规定的权利和义务。 但雇主一般仅在特定情形下有义务与内部工会达成企业协议,例如,当涉及如下所谓“社会性事务(sozialen Angelegenheiten)”时: 企业(工厂)运营规范 职工行为守则 职工日常工作时间安排 临时缩减或延长工作时间 劳动报酬支付 年假使用规范 在企业内安装用于监视员工的技术设备及其使用规范 工伤事故防御措施 福利制度以及企业工资级别规范 若雇主与内部工会无法就上述事宜达成一致意见,则任何一方都有权召集成立一个“调解机构(Einigungsstelle)“。雇主和内部工会在该机构内的代表人数持平,机构主席需由一名中立第三方来担任。调解机构做出的决议将替代雇主与内部工会之间所达成的协议。由于调解机构的一切运营费用全部由雇主承担,所以雇主一般会竭尽所能地尝试与内部工会达成一致意见从而避免调解机构的设立。 此外,内部工会在“人力事项(personelle Angelegenheiten)“上还享有参与决策的权利。例如,在雇主辞退雇员时,需要召开内部工会的听证会。在招聘信息筹备、人员增减筹划、员工派遣等相关事项上,内部工会都享有参与决策权。 但在所谓的“经济类事项(wirtschaftliche Angelegenheiten)”上,内部工会则不具备话语权。其原因在于,企业家的“经营管理自由(unternehmerische Entscheidungsfreiheit)“不应受到任何限制。但根据企业规模的不同,雇员群体会享有一些对企业经营运转状况的知情权。例如,当雇主对企业经营做出重大调整(Betriebsänderung)从而给雇员带来重大不利影响时,雇员对这些调整的做出享有知情权。迁移企业生产基地可以被视为这类重大调整。为了弥补雇员因此而遭受的损失,雇主有义务与雇员签订一份“利益弥补与社会安置方案(Interessenausgleich und Sozialplan)“; 其中,会特别对那些因此而离职的员工做出补偿安排(Abfindungszahlung)。 欢迎继续阅读下一篇文章: „Termination and warning letter/ (单方)解聘与警告函”

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March 2020: Corona virus – what should employers know? – 2020年3月: 冠状病毒(Corona virus) – 雇主需要了解些什么?

本篇文章不是要与读者谈一些具有里程碑意义的事件或是发出警示信息,而是鉴于我们在过去几天内所收到的一些问询想向雇主提供一份简明而实用的相关问题指南。如果您读后有任何意见或点评的话,欢迎随时联系我们,不胜感激。以下是我们为您整理的一些问题与解答: 我可并不是一家医院! 雇主的照管扶助义务(Fürsorgepflicht) 仅单纯从自身利益出发,雇主都有必要关注自己雇员的身体健康状况。在法律层面,德国《民法典 – BGB》第618条亦对雇主的照管扶助义务做出明确规定: 简单来说,雇主需对企业工作环境进行妥善管理,以尽可能保障每名雇员的人身安全与身体健康。雇主因而有义务为置身于风险之中的雇员提供合适的保护装备与卫生用品。也正因如此,雇主通知确认或疑似感染的员工居家隔离养病,不但是一项有意义的举措,从保护其他员工的生命安全角度出发,这更是雇主必须履行的一项义务。在官方推荐的卫生防护举措之外,雇主还需采取其他合理措施来对其进一步完善,例如提供清洁冲洗的途径或是灭菌用品。   (传染病)隔离(Quarantäne)和《传染防护法 (Infektionsschutzgesetz – IfSG) 》 在根据《传染防护法》采取隔离或其他必要举措时,雇主需要注意一些相关特殊规定。根据该法第56条之规定,被隔离的员工有权获得为期六周的误工补偿,金额等同该员工因隔离而损失的工资额。雇主支付该补偿金,但可随后向政府有关负责部门申请报销。 注意: 报销申请期限为三个月!各州有专门法律来规定哪一部门负责处理报销事宜(例如,在巴登符腾堡州或黑森州是由当地卫生局(Gesundheitsamt)、在拜仁州是由地区政府(Bezirksregierung)来负责处理。) 此外,自由执业者(Selbständige)亦有权申领误工补偿。 若企业内出现具体的疑似感染病例或确诊病例,那么雇主需要采取其他更为严格的应对措施: 由于感染风险过高,雇主因而需要履行严格的通报义务。确诊或疑似感染员工及与其有密切接触的其他人员需要在当地卫生局指定的医疗机构接受检测; 若局势尚不明朗,雇主则需临时关停企业、将适宜的工作转化为居家办公模式(Home-Office)。 居家办公(Home-Office) 虽然并非全部,但还是有相当一部分日常工作是适宜居家完成的。员工常常出于恐慌会选择接受雇主有关将其当下工作转为居家办公模式的提议。若员工拒绝接受,则雇主有必要查看员工的劳动合同是否允许雇主指令该员工居家办公。雇主在此需要特别注意合同中有关派遣的规定; 此外,在设有内部工会(Betriebsrat)的企业中,雇主还需考虑内部工会在员工派遣一事上的话语权。 对公交和地铁的恐惧 – 员工不愿通勤往返(pendeln) 那么相反,如果员工拒绝搭乘可能存在感染风险的公共交通工具前往公司上班,雇主又该怎样应对呢? 从劳动法角度来看,这个问题对于雇员们有些棘手: 除了已确认的高感染风险地区外,雇主一般有权要求雇员正常到岗上班。 中国、Lombardei、Heinsberg – 指派员工到“危险“地区(„gefährliche“ Regionen)出差? 雇主的个人风险好恶自然不能凌驾于其他人的利益之上,但也不能随便屈从于任何一种恐慌。已由德国罗伯特∙考赫研究所(Robert-Koch-Institut) 划分的风险地区 (具体参见: //www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) 目前不适宜前往出差。同样地,雇员不得随便以“冠状病毒传染“为由拒绝前往非风险地区出差。 我的客户拒绝允许我的员工进入厂区 – 我该怎么应对? 我们在实务中确实碰到过这类案例,即企业的某一客户以前往出差的企业雇员来自(被认定或疑似的)疫区为由而拒绝让其入内。这种情况将会适用到企业经营风险原则(Grundsätze des Betriebsrisikos) ,雇主据此需承担相关风险: 若自己的雇员因商业伙伴或客户的拒绝而无法履行其雇员义务,该雇员的薪酬发放不会因此而受到影响。 现在就直接停工歇业 – 非带薪性企业休假(Betriebsurlaub)? 若企业正常运营因当地的一系列措施或因客户、或因生产所需的必要部件或原材料供应出现紧张或断档情形而受到严重影响,那么雇主选择停产放假可能是一项合理应对举措。非带薪性企业休假(Betriebsurlaub)会削减雇员的休假权益,因而具有节省成本的功效。但由于法定假期的制定目的在于使雇员能有修养恢复精力的可能,因此,企业休假的运用不得妨碍雇员对已提出申请并获批准的年假休息日的使用。 如果雇主选择启用企业休假措施,其通常需要及时做出,亦即需要在时间方面有合理的规划,这在当前疫情发展局面下几乎是很难做到的。因此,如果可行的话,雇主最好优先尝试与雇员进行友好协商; 在设有内部工会的企业内,雇主自然需要先征求内部工会的意见。 对企业的一项利好: 使用好工时记录(Zeitkonten)和负工时累积(Minusstunden) 雇主通过合理使用工时记录系统可以有效降低因疫情而给企业带来的损失。例如,可以考虑免除员工在一定时间内的工作义务(Freistellung)从而减少加班工时,当然,前提是员工的劳动合同或企业与工会之间所达成的经营协定(Betriebsvereinbarung)没有对此另作规定。视具体情况和规定的不同,免除员工履行工作义务的作法甚至可能会在部分员工那里引发负工时的出现。 短工制(Kurzarbeit) 短工制的启用以及向当地劳动局(Arbeitsagentur)申领相应短工津贴(Kurzarbeitergeld)的作法,可以有效控制因免除员工履行工作义务以及因缩短工时而形成的费用负担。 巴登符腾堡州(Baden-Württemberg)的劳动局总务处目前已表示,因疫情或疫情防御而引发的停产歇业通常构成一类德国《社会法典第三部(Sozialgesetzbuch III –

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März 2020: Newsletter im Arbeitsrecht – Coronavirus – was Arbeitgeber wissen sollten!

Keine sensationellen Neuigkeiten oder Warnmeldungen, sondern kurze, praktische Hinweise für Arbeitgeber, die wir anhand der bei uns in den letzten Tagen eingehenden Fragen für Sie aufbereitet haben. Wir freuen uns über Feedback aus den Unternehmen und natürlich stets auch über vertiefende Fragen. Los geht es mit unseren Fragen und Antworten: Ich bin doch nicht das Krankenhaus! Fürsorgepflicht des ArbeitgebersBereits im