Beiträge mit diesem Tag:

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

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5./6./7. November 2019: HR AFTER WORK / LUNCH – Jeder kennt es – Arbeitnehmer, die nicht können, und solche, die nicht wollen – Umgang mit kranken und leistungsschwachen Mitarbeitern

Nahezu in jedem Betrieb gibt es sie: Arbeitnehmer, die sehr häufig krank sind, oder Arbeitnehmer, deren Leistung hinter der anderer deutlich zurückbleibt. Folge ist, dass nicht nur bei Ihnen als Arbeitgeber, sondern auch vielfach bei den Kollegen Frust entsteht. Deshalb stellt sich die Frage, welche arbeitsrechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um mit kranken und leistungsschwachen Arbeitnehmern umzugehen. Jeder Personaler, jeder

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Oktober 2019: Der Zweck heiligt die Mittel – Datendiebstahl und Geheimnisverrat im Dienste der guten Sache – Aktuelle Entwicklungen zu Geheimnisschutz und Whistleblowing – Artikel von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann in comply 3/19 – Das Fachmagazin für Compliance Verantwortliche

Whistle-Blowing und Hinweisgebersysteme stellen seit geraumer Zeit wichtige Säulen eines effizienten Compliance-Managementsystems dar. Weitgehend unbemerkt geblieben ist, dass seit dem 9. Juni 2018 Datendiebstahl und Geheimnisverrat in Deutschland nicht mehr straf- und zivilrechtlich verfolgt werden dürfen, wenn der Täter in guter Absicht gehandelt hat, um die erlangten Informationen als Whistleblower zum Schutz des „allgemeinen öffentlichen Interesses“ zu verwenden. Denn die

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18. September 2019: Prof. Dr. Ulrich Tödtmann berät den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG in Berateraffäre

Unser Partner Prof. Dr. Ulrich Tödtmann hat den Auftrag des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG im Zusammenhang mit Beraterverträgen zu beraten. Die Pressemitteilung der Deutsche Bahn AG im Wortlaut: Pressemitteilung der Deutsche Bahn AG vom 18. September 2019: 18.09.19 18:00 Uhr Berlin Aufsichtsrat der Deutschen Bahn zieht Konsequenzen: Keine Beraterverträge mehr mit Ex-Managern Umfangreiche Untersuchung externer Ermittler klärt Vorgänge im

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10. Juli 2019: Urlaub? Homeoffice? Kündigung? – Aktuelle Fragestellungen im Arbeitsrecht

Darf der Arbeitnehmer sich selbst beurlauben, wenn sich der Chef querstellt stellt? Kann ich in diesem Sommer noch Resturlaub aus 2018 nehmen? Muss der Arbeitgeber auch bei Erziehungszeit den vollen Urlaub gewähren? Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice? Worauf muss ich als Arbeitgeber bei der Kündigung eines Arbeitnehmers achten? Wo liegen die Vorteile beim Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung?

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4. Juni 2019: Vertragsgestaltung in der GmbH

Beim Beck Akademie Seminar „GmbH: Vertragsgestaltung“ referiert unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann am 4. Juni 2019  in München vor Geschäftsführern, Unternehmensjuristen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zu aktuellen Praxisfragen der Vertragsgestaltung in der GmbH. Neben strategischen Überlegungen behandelt das Seminar die Gestaltung typischer Vertragsformen bei der GmbH. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele zeigt er gemeinsam mit seinem Mitreferenten Oliver Bronisch, Syndikusanwalt der MVV Energie

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24. Mai 2019: Seminar im Gesellschaftsrecht im FSS 2019 von Prof. Dr. Carsten Schäfer, Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Prof. Dr. Andreas Pentz

Am 24. Mai 2019 sind wir Gastgeber einer ganztägigen Seminarveranstaltung der Universität Mannheim zum Gesellschaftsrecht, die unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann gemeinsam mit  Professor Dr. Carsten Schäfer und Professor Dr. Andreas Pentz durchführt. Folgende Seminarvorträge werden präsentiert: Kommanditistenhaftung bei Befriedigung von Gesellschaftsgläubigern und Aufrechnung in der Insolvenz Bearbeiter: Simon Wessel Zahlungen nach Insolvenzreife, & 64 GmbHG und angemessene Gegenleistung

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21./22. und 23. Mai 2019: HR Lunch – Der lange Arm von Brüssel? Neues zum Urlaubs- und Arbeitszeitrecht

Müssen wir Urlaubs- und Arbeitszeitrecht ganz neu lernen? Das Bundesarbeitsgericht wurde durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den letzten Jahren gezwungen, lange praktizierte Grundsätze des deutschen Urlaubsrechts zu ändern. Die entsprechenden Neuerungen sollten in der betrieblichen Praxis bekannt sein, und vor allem sollten vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und notwendige Maßnahmen in die Personalarbeit einfließen – im Rahmen unseres HR Lunchs zeigen

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20. Mai 2019: Den Kopf in der Schlinge – Kennen Sie Ihre Haftungsrisiken als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat?

Am 20.5.2019 wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann in München bei der ifb Fachtagung „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat“ den Eröffnungsvortrag zu diesem Thema halten. Worum geht es dabei? Die Anforderungen auch an Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind durch Verschärfungen sowohl der Gesetzeslage wie auch der Rechtsprechung in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Dazu haben nicht nur die Diskussion über eine Verbesserung

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15. Mai 2019: Der Zweck heiligt die Mittel: Datendiebstahl und Geheimnisverrat im Dienst der guten Sache – Aktuelle Entwicklungen zu Geheimnisschutz und Whistleblowing

Im Rahmen des 6. DICO FORUM Compliance 2019 in Berlin, der Jahresveranstaltung des Deutschen Instituts für Compliance e. V. (DICO), moderiert RITTERSHAUS Partner Prof. Dr. Ulrich Tödtmann einen Workshop und referiert zum Thema „Der Zweck heiligt die Mittel: Datendiebstahl und Geheimnisverrat im Dienst der guten Sache – Aktuelle Entwicklungen zu Geheimnisschutz und Whistleblowing“. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme stellen seit geraumer Zeit

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4. April 2019: Total Digital – Haben Sie als Arbeitgeber alles im Griff?

Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen? Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür

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12. März 2019: Organhaftung und Compliance – Seminar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Bei einer Vortragsveranstaltung der BeckAkademie Seminare in Mannheim wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „Organhaftung und Compliance“ vor Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälten referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, setzt sich die Veranstaltung intensiv damit auseinander, wie

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Februar 2019: Resturlaub: Arbeitgeber müssen vor drohendem Verfall von Urlaubsansprüchen warnen

Resturlaub muss der Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres nehmen, sonst verfällt der Urlaubsanspruch regelmäßig – so sieht es § 7 Abs. 3 BUrlG vor. Mit dieser Regel konnten Unternehmen bisher relativ zuverlässig mit Urlaubsrückständen umgehen und damit auch die in der Bilanz zu berücksichtigenden Urlaubsrückstellungen bestimmen. EuGH und BAG: Höhere Hürden für den Verfall von Urlaubsansprüchen Die

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28. Februar 2019: Total Digital – Neue Herausforderungen für Arbeitgeber in Zeiten der Digitalisierung

Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen? Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür

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Dezember 2018: Klassiker zum Energierecht unter Mitarbeit von Rittershaus Partner Prof. Dr. Ulrich Tödtmann erschienen

Druckfrisch ist soeben der Berliner Kommentar zum Energierecht in der 4. Auflage erschienen. Mitautor ist der Rittershaus Partner Professor Dr. Ulrich Tödtmann, der an drei von sechs Bänden mitgeschrieben hat. Die in der Neuauflage auf sechs Bände erweiterte Kommentierung ist „der“ Standardkommentar zum Energierecht und deckt die ganze Breite des Energierechts einschließlich aller Nebengesetze und Verordnungen ab. Professor Tödtmann kommentiert

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November 2018: Newsletter im Arbeitsrecht – Die Brückenteilzeit kommt 2019!

Der Bundestag hat am 18. Oktober 2018 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit ab 01. Januar 2019 beschlossen. Die Brückenteilzeit soll das unfreiwillige Verbleiben in Teilzeit verhindern. Bisherige Lage Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ermöglicht Arbeitnehmern, ohne Angabe eines bestimmten Grundes ihre vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu reduzieren. Dabei ist es nicht erforderlich, im Voraus die Dauer

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27. November 2018: Organhaftung und Compliance

Im Rahmen der BeckAkademie Seminare wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „Organhaftung und Compliance“ referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, setzt sich die Veranstaltung intensiv damit auseinander, wie die Verantwortlichen Haftungsrisiken effizient vermeiden können. Wie weit geht

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8./9. November 2018: Compliance Pflichten im Arbeitsrecht

Beim 11. Münchner Compliance-Symposion der BeckAkademie referiert unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema Compliance Pflichten im Arbeitsrecht. Das Münchener Compliance Symposion ist alljährlich das Who is Who der Compliance-Branche. Erstklassige Experten, hochkarätige Entscheider und angesehene Compliance-Praktiker nehmen zu spannenden und top-aktuellen Compliance-Themen Stellung. Professor Tödtmann referiert in diesem Jahr bereits zum dritten Mal auf dieser Veranstaltung. Diesmal geht

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16./17. und 18. Oktober 2018: HR Lunch – Total digital – Haben Sie als Arbeitgeber alles im Griff?

Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen? Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür

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30. Juni 2018: „Den Kopf in der Schlinge – kennen Sie Ihre Compliance-Pflichten als Arbeitgeber?

Im Rahmen eines Praxistages in Baden-Baden referiert unser Kollege Prof. Dr. Ulrich Tödtmann vor 25 Ärzten, Zahnärzten und MVZ Direktoren zum Thema „Den Kopf in der Schlinge – kennen Sie Ihre Compliance-Pflichten als Arbeitgeber?“. Dabei wird die Frage behandelt, warum auch für Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und medizinische Versorgungszentren inzwischen die Einführung eines Compliance Management Systems unverzichtbar ist. Dies ist gerade

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14. Juni 2018: Der Vorstand wird zum Abschuss freigegeben – Organhaftungsrisiken und Compliance Pflichten nach VW, Siemens und Deutsche Bank

Im Rahmen der Vorlesungsreihe „Unternehmen vor Gericht – Strafbarkeit und Verantwortlichkeit juristischer Personen“ des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität Mainz referiert unser Kollege Prof. Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „Der Vorstand wird zum Abschuss freigegeben – Organhaftungsrisiken und Compliance Pflichten nach VW, Siemens und Deutsche Bank“. Ort: Johannes Gutenberg Universität Mainz, Dekanatssaal Beginn: 18 Uhr Weitere

Kopf in der Schlinge 06062018
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06. Juni 2018: Den Kopf in der Schlinge – kennen Sie Ihre Compliance-Pflichten als Arbeitgeber?

Compliance ist als Schlagwort in aller Munde. Viele verbinden damit unternehmensinterne Ermittlungen im Zusammenhang mit Betrugs- und Korruptionsfällen. Aber Compliance fängt bereits im normalen Arbeitsalltag an. Kennen Sie Ihre Pflichten bei der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, im Bereich der Sozialversicherung, des Datenschutzes oder beim Einsatz von Arbeitnehmern Dritter? Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Alle Gesetze in diesem Bereich enthalten für

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1. Mai 2018: RITTERSHAUS baut Praxisgruppe Arbeitsrecht am Standort Mannheim weiter aus

RITTERSHAUS baut Praxisgruppe Arbeitsrecht am Standort Mannheim weiter aus Im Zuge des strategischen Ausbaus der Praxisgruppe Arbeitsrecht verstärkt sich RITTERSHAUS mit dem renommierten Arbeits- und Gesellschaftsrechtler Prof. Dr. Ulrich Tödtmann. Er wird zum 1. Mai 2018 als Partner in die Sozietät eintreten und vom Standort Mannheim aus tätig sein. Herr Prof. Dr. Tödtmann wechselt aus dem Bonner Büro der Rechtsanwälte