In Notsituationen muss es bei der Auftragsvergabe sehr schnell gehen. In einem kürzlich vom OLG Rostock (Beschluss vom 09.12.2020 – 17 Verg 4/20) entschiedenen Fall hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern ein Unternehmen direkt mit der Durchführung von anlasslosen Corona-Tests in Alten- und Pflegeheimen beauftragt. Mit anderen Unternehmen führte das Land keine Vertragsverhandlungen und holte auch keine anderweitigen Angebote ein. Eine Konkurrentin
