Legal Insights zu Nachfolge, Vermögen und Stiftungen Immer mehr Vermögende möchten noch in ihren aktiven Jahren einen Teil ihres Vermögens dem Gemeinwohl zukommen lassen. Das hört sich einfacher an, als es in der Praxis ist. Bei der klassischen, gemeinnützigen Stiftung ist die Mittelverwendung immer noch ziemlich eng geregelt. Die Familienstiftung unterliegt der Erbersatzsteuer und bei Mischformen gelten wiederum eigene Regularien.