Blogbeitrag von Rechtsanwalt Julius Pieper und Melissa Kohl, Rechtsreferendarin Freie Hinauskündigungsklauseln können in Gesellschaftsverträgen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam vereinbart werden. In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil vom 10. Februar 2026 – II ZR 71/24) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung im Kontext von Managementbeteiligungsprogrammen bestätigt und weiter präzisiert. Freie Hinauskündigungsklauseln grundsätzlich unzulässig










