Nach langen kontrovers geführten Diskussionen hat der Bundestag am 11. Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten verabschiedet („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ – LkSG). Das LkSG verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe, ihre Lieferkette auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu überprüfen und dazu beizutragen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken verhindert, beendet oder minimiert
