Arbeitgeber sehen sich vermehrt datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Kopieansprüchen ihrer (ehemaligen) Beschäftigten ausgesetzt. Im Zentrum dieser Ansprüche steht Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Norm gibt Betroffenen Auskunftsrechte bezüglich ihrer personenbezogenen Daten. Wir haben bereits im RITTERSHAUS-Blogbeitrag „Datenschutz als Druckmittel – Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO“ darüber berichtet. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen erlauben jetzt, den durch die Auskunftsverlangen besonders belasteten Arbeitgebern konkrete Handlungsempfehlungen
