Im Jahre 2021 hat der BGH die AGB-Änderungspraxis zahlreicher Banken – völlig zurecht – für unzulässig erklärt (BGH v. 27.04.2021 – XI ZR 26/20, BGHZ 229, 344 = BGH NJW 2021, 2273). Dieser Änderungsmechanismus hatte vorgesehen, dass die Banken den Kunden einfach ihre neuen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) mit dem Hinweis zusenden, diese würden automatisch gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb