Wachsende und komplex zusammengesetzte Vermögen, ein Unternehmen mit (noch) ungelöster Nachfolgefrage, das sog. Geschiedenentestament, minderjährige oder behinderte Kinder – die Anlässe, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, sind mannigfaltig. Dies betrifft insbesondere Fallgestaltungen, in denen die Testamentsvollstreckung einer von mehreren Bausteinen zum Schutz des Nachlasses vor dem Zugriff des Staats, Privatgläubigern des Erben, Schwiegerkindern oder geschiedenen Ehegatten ist (Asset Protection durch Testamentsvollstreckung). „An