Nach wie vor bestehen für Arbeitgeber Unsicherheiten, welche betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft vor einer Corona-Infektion ergriffen werden sollen oder müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales hat inzwischen reagiert und einen neuen Arbeitsschutzstandard für die Zeit der Corona-Pandemie herausgegeben. Am 16. April 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein „Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen