Das „Dritte Bevölkerungsschutzgesetz“, das zahlreiche Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorsieht, ist am 19. November 2020 in Kraft getreten. Dabei sind auch einige bisher offene Fragen im Hinblick auf die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und die Erstattungs-möglichkeiten für diesen geregelt worden: Keine Erstattung bei selbstverschuldeter Quarantäne Bereits im September haben wir darüber berichtet, wie sich Reisen in Risikogebiete auf Entgeltfortzahlungsansprüche von Arbeitnehmern