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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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Allgemein,

31. Juli 2024: Lieferkettenbericht adé? – Erste Reform des LkSG geplant – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Daniel Berg

Im vergangenen Juni überraschte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Öffentlichkeit mit dem Plan, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auszusetzen, um Unternehmen von der damit verbundenen Bürokratie zu entlasten. Der am 24. Juli 2024 von der Bundesregierung veröffentlichte Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) (Stand 23.7.2024) sieht nun erstmals eine Vereinfachung für Unternehmen vor. Nach dem geplanten neugefassten § 10

Blog-LkSG
Pressemeldungen,

30. Januar 2023: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Darauf kommt es jetzt für Unternehmen an / RITTERSHAUS-Experten kommentieren aktuelle Rechtsfragen rund um Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Am 1.1.2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und Umweltstandards zu achten und zu diesem Zweck entsprechende interne Strukturen aufzubauen. Gleichzeitig werden die Rechte von Opfern von Menschenrechtsverletzungen gestärkt. Bei Nichtbeachtung drohen behördliche