Von manchen belächelt, von anderen zahlreich strategisch im Marketing eingesetzt: Personen mit hoher Präsenz und Ansehen in den sozialen Netzwerken, die als Werbeträger zur Produktvermarktung fungieren. Nicht nur das Wirtschaftsleben, sondern auch die Justiz beschäftigen die meist jungen Menschen, die über eine Vielzahl von „Followern“ verfügen und in deren Accounts sich regelmäßig Produkte teils verschiedener Hersteller finden. Aus rechtlicher Sicht