Bereits im Juli 2021 hat der deutsche Gesetzgeber das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen erlassen. Richtlinie und Gesetz zielen auf einen zugänglicheren digitalen Geschäftsverkehr für Menschen mit Behinderung ab. Damit soll ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt werden. Herstellern, Ein- und Verkäufern sowie Anbietern von Produkten
