Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen. Nach der geplanten Änderung wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für pandemiebedingt überschuldete Unternehmen über den 30. September 2020 hinaus bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Für pandemiebedingt zahlungsunfähige Unternehmen wird es dagegen keine Verlängerung geben. Für solche zahlungsunfähigen Unternehmen gilt demnach ab dem 1. Oktober 2020 wieder