Der Sommerurlaub steht vor der Tür – spätestens jetzt sollten sich Arbeitgeber mit den Urlaubsansprüchen ihrer Mitarbeiter befassen. In den letzten Monaten und Jahren sind zahlreiche gerichtliche Entscheidungen auf nationaler sowie europäischer Ebene zum Verfall von Urlaubsansprüchen ergangen. Das Urlaubsrecht ist dadurch komplexer geworden und die Anforderungen an Arbeitgeber deutlich verschärft worden – insbesondere im Zusammenhang mit der Mitwirkungsobliegenheit („Hinweispflicht“)