Art. 4 der am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung (KI-VO) ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Die Regelung ist nicht als konkrete Verpflichtung ausgestaltet, sondern appelliert an alle natürlichen und juristischen Personen, KI-Kompetenz als Bestandteil der KI-Compliance dort aufzubauen, wo KI im unternehmerischen Kontext eingesetzt wird. Die Regelung gilt für alle Arten von KI, die im unternehmerischen
