Mit Urteil vom 26. April 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage der Republik Polen gegen den Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019) abgewiesen. Damit bestätigt der EuGH die grundsätzliche Zulässigkeit von Instrumenten zur automatischen Filterung von hochgeladenen Inhalten (sog. „Upload-Filter“) durch Plattformbetreiber. Wie bereits in diesem Blog im August 2021 berichtet, trat am
