Vegane Lebensmittelprodukte haben es bei der Namenswahl bekanntlich nicht leicht. Egal ob Mandelmilch, Tofu-Cheese oder Hafer-Sahne, insbesondere Milch- und Käsebezeichnungen unterliegen unionsrechtlich einem strengen Bezeichnungsschutz, um einer (vermeintlichen) Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher entgegenzuwirken – auch wenn die Scheuermilch weiterhin unverändert im Supermarktregal zu finden ist. Wenn also bestimmte generische Begriffe (wie zum Beispiel „Butter“) aus Irreführungsgesichtspunkten für ein veganes






