Hauptbestandteil des jetzt vorgelegten Regierungsentwurfes eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ ist das „Gesetz zur Sanktionierung von Verbandsstraftaten“ (Verbandssanktionengesetz – VerSanG-E). Damit soll nunmehr auch in Deutschland – wie bereits in vielen anderen Ländern – ein Unternehmensstrafrecht geschaffen werden, das eine angemessene Ahndung von Unternehmensstraftaten ermöglicht und gleichzeitig Anreize für die Etablierung einer effektiven, sowohl präventiven als