– Zur Monatsfrist des Art. 12 III DSGVO – Zu Recht oder zu Unrecht betrachten viele Arbeitgeber die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Arbeitgeber, sei es im laufenden Arbeitsverhältnis, sei es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder sei es im oder im Nachgang zu Bewerbungsverfahren als eine Herausforderung. Oder eher: Ein lästiges Ärgernis. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg gibt Anlass zur Warnung:
