Die Zahl der Betriebe mit Betriebsrat – von interessierter Seite öffentlichkeitswirksam beklagt – wird in Deutschland stetig geringer. Dem soll nun das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ entgegenwirken. Das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)“ passierte am 28. Mai 2021 – 20 Jahre nach der letzten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes – den Bundesrat. Nach noch ausstehender Ausfertigung und Verkündung wird es voraussichtlich am 01. Juli 2021 in Kraft treten.
Die noch amtierende Bundesregierung will mit diesem Gesetz im Koalitionsvertrag vereinbarte Reformen in den Bereichen „Arbeitsrecht“ sowie „Strategie Künstliche Intelligenz“ umsetzen. Ziel der Gesetzesänderung ist erklärtermaßen, die Gründung von Betriebsräten zu erleichtern und den Schutz der hieran beteiligten Beschäftigten zu stärken. Einen Überblick über die Neuerungen und deren Bedeutung für die Praxis erhalten Sie in unserem aktuellen Newsletter Arbeitsrecht Juni 2021.
Für weitere Fragen zum Thema oder zum Arbeitsrecht im allgemeinen stehen Ihnen unsere Arbeitsrechtler der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei RITTERSHAUS gerne zur Verfügung.