Am 1. August 2021 tritt das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft. Dadurch ergeben sich Mitteilungspflichten zum Transparenzregister für eine Vielzahl von Unternehmen, die bislang keine Meldungen machen mussten. Insbesondere waren in der Vergangenheit solche Unternehmen befreit, bei denen sich die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen Registern (beispielsweise der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste oder dem Handelsregisterauszug) selbst ergaben. Durch die Neuregelungen ergibt
