Mit der Verordnung (EU) 2018/302 vom 28.02.2018 (im Folgenden „Geoblocking-VO“) hat die EU-Kommission Konsequenzen aus der Sektoruntersuchung im Bereich E-Commerce gezogen und Regelungen zum sogenannten „Geoblocking“ aufgestellt. Von „Geoblocking“ spricht man im engeren Sinne dann, wenn der Anbieter einer Website, App oder ähnlichen Benutzeroberflächen den Zugang für Kunden aus anderen Ländern sperrt. Praktisch geschieht dies durch Zuordnung der IP-Adressen der
