Am 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil in der Rs. C-528/16 gefällt. Die Luxemburger Richter stellten dabei fest, dass die sogenannten Neuen Techniken, also insbesondere die Genomeditierung mittels Crisps-Cas9, unter das Europäische Gentechnikrecht fallen. Die Entscheidung betrifft zunächst einmal nur die Anwendbarkeit der Europäischen Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG auf die Genomeditierung bei Pflanzen. Aufgrund des Komplementärsystems des Europäischen Gentechnikrechts ergeben