Am 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil in der Rs. C-528/16 gefällt. Die Luxemburger Richter stellten dabei fest, dass die sogenannten Neuen Techniken, also insbesondere die Genomeditierung mittels Crisps-Cas9, unter das Europäische Gentechnikrecht fallen. Die Entscheidung betrifft zunächst einmal nur die Anwendbarkeit der Europäischen Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG auf die Genomeditierung bei Pflanzen. Aufgrund des Komplementärsystems des Europäischen Gentechnikrechts ergeben sich aber darüber hinaus auch unmittelbare Effekte für die Beurteilung humanmedizinischer Anwendungen. Außerdem steht zu erwarten, dass das Urteil zu einer umfassenden Neuausrichtung von F+E-, aber auch von IP-Strategien führen wird.