Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft. Es soll den Wohnungsbau deutlich erleichtern und macht die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen in vielen Fällen entbehrlich. Die neuen Regelungen sind aber nicht einfach anzuwenden. Bei vielen Bauherren, Architekten, Projektentwicklern und anderen Stakeholdern herrscht ebenso wie bei den Kommunen und den Baurechtsbehörden








