Mit seinem Urteil vom 01. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof die elektronische Privatsphäre maßgeblich gestärkt. In der Sache ging es um die Zulässigkeit der Nutzung voreingestellter Ankreuzkästchen zur Nutzung von Cookies. Das Gericht stützt seine Bewertung maßgeblich auf die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation sowie auf die Datenschutz-Grundverordnung und kommt insoweit zu dem Ergebnis, dass sowohl nach „altem“ als auch
