Mit seinem viel beachteten Beschluss vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Bundes-Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. In der Entscheidungsbegründung spielt insbesondere die – neue – Konstruktion eines „intertemporalen Freiheitsschutzes“ eine zentrale Rolle: Zur Abmilderung unverhältnismäßiger Freiheitsbeschränkungen in der Zukunft sind „über Zeit und Generationen hinweg“ erhebliche staatliche Restriktionen bereits in der Gegenwart gerechtfertigt. Während der Fokus der Klimaschutzdiskussion
