Beendigung der wesentlichen gesetzlichen Pandemie-Maßnahmen mit zeitgleichen Infektionshöchstständen – dies bedeutet für die meisten Arbeitgeber, dass sie mit den dieses Wochenende in den meisten Bundesländern auslaufenden Übergangsbestimmungen selbst über Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen entscheiden müssen. Für die Betriebe hat der Politikwechsel oft ungeahnte Folgen Ob Maskenpflicht oder 3G-Erfordernis zum Betreten von Betrieben und Geschäften, ab diesem Wochenende
