Beiträge mit diesem Tag:

Nadja Hartmann

M&A
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7. März 2024: RITTERHAUS berät die Rahner Holzverarbeitung GmbH und die Hans Georg und Martin Rahner KG bei Unternehmensverkauf

Die Wirtschaftskanzlei RITTERSHAUS Rechtsanwälte hat die Rahner Holzverarbeitung GmbH und die Hans Georg und Martin Rahner KG, beide Gaggenau, beim Verkauf des Unternehmens samt Betriebsgrundstück im Wege des Asset Deals an die PILOUS Gruppe, Prag/Tschechien, beraten. Die Rahner Holzverarbeitung GmbH stellt Verpackungsartikel aus Schnitt- bzw. Sperrholz und Wellpappe (Paletten, Kisten, Verschläge u. ä.) her. Die PILOUS Gruppe ist ein Hersteller

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Juli 2023: Sommerzeit ist Urlaubszeit – haben Sie Ihre Hinweispflichten schon erfüllt? Blogbeitrag von Rechtsanwältin Nadja Hartmann und Sarah Kaufmann

Der Sommerurlaub steht vor der Tür – spätestens jetzt sollten sich Arbeitgeber mit den Urlaubsansprüchen ihrer Mitarbeiter befassen. In den letzten Monaten und Jahren sind zahlreiche gerichtliche Entscheidungen auf nationaler sowie europäischer Ebene zum Verfall von Urlaubsansprüchen ergangen. Das Urlaubsrecht ist dadurch komplexer geworden und die Anforderungen an Arbeitgeber deutlich verschärft worden – insbesondere im Zusammenhang mit der Mitwirkungsobliegenheit („Hinweispflicht“)

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Allgemein,

12. Dezember 2022: Zeiterfassung für alle Arbeitnehmer – gibt es noch Gestaltungsspielräume für Arbeitgeber?

Der in der Presse oftmals so betitelte „Paukenschlag“ aus Erfurt hat viele Arbeitgeber überrascht. Nun liegt die vollständige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – vor. Danach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen. Für welche Arbeitnehmer gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht? Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt für alle Arbeitnehmer,

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Allgemein,

19. August 2022: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen – Blogbeitrag von Rechtsanwältin Nadja Hartmann

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sollte den „gelben Zettel“ eigentlich schon ab dem 1. Januar 2022 abgelöst haben. Wie lange es dauern wird, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, wurde jedoch zu sportlich eingeschätzt. Für Arbeitgeber ist das Startdatum daher um ein Jahr verschoben worden: Ab dem 1. Januar 2023 gelten die neuen Regelungen und Prozesse der eAU für Arbeitgeber verpflichtend. Ziele

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1. April 2022: Freedom oder Maskenstreit? Wohin führt der betriebliche Infektionsschutz? – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Eler von Bockelmann

Beendigung der wesentlichen gesetzlichen Pandemie-Maßnahmen mit zeitgleichen Infektionshöchstständen – dies bedeutet für die meisten Arbeitgeber, dass sie mit den dieses Wochenende in den meisten Bundesländern auslaufenden Übergangsbestimmungen selbst über Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen entscheiden müssen. Für die Betriebe hat der Politikwechsel oft ungeahnte Folgen Ob Maskenpflicht oder 3G-Erfordernis zum Betreten von Betrieben und Geschäften, ab diesem Wochenende

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Allgemein,

3. Dezember 2021: Compliance: Ende der Umsetzungsfrist für die EU-Whistleblowing-Richtlinie am 17. Dezember 2021 – müssen jetzt alle Unternehmen Hinweisgebersysteme einrichten? – Blogbeitrag Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Nadja Hartmann

Vor rund zwei Jahren ist die EU-Whistleblowing-Richtlinie in Kraft getreten. Die Richtlinie dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden („Whistleblower“). Bis zum 17. Dezember 2021 hätte der nationale Gesetzgeber Zeit gehabt, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren ist im Laufe des Jahres ins Stocken geraten. Ein entsprechendes Gesetz wird es bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist

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11. Juni 2021: 2. Auflage von „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ ist im Beck Verlag erschienen – Buch-Vorabausdruck „Krisenkommunikation“ in beck-community – Blogbeitrag von RA Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

Das Online-Forum beck-community hat einen Vorab-Buchauszug aus der soeben erschienen 2. Auflage des Buches „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ veröffentlicht. Rittershaus Rechtsanwalt und Mitherausgeber Eler von Bockelmann schreibt darin zum aktuellen Thema Krisenkommunikation. Ob es uns gefällt oder nicht: auch im zweiten Jahr der Pandemie ist Corona noch immer in aller Munde. Nach wie vor ist hiervon in besonderem Maße

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21. Mai 2021: COVID-19: „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ (Tödtmann/von Bockelmann) erscheint in Kürze – Vorab-Buchauszug von Rechtsanwältin Nadja Hartmann im Management-Blog der Wirtschaftswoche

Die Wirtschaftswoche hat in ihrem aktuellen Management-Blog von Claudia Tödtmann einen Vorab-Buchauszug aus dem neuen Fachbuch der COVID-19-Reihe „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ zur Corona-Pandemie und ähnlichen Krisensituationen gebracht. Zu Beginn der Corona-Pandemie haben vier Anwälte der Praxisgruppe Arbeitsrecht ihre Erfahrungen von Praktikern für Praktiker zusammengestellt. In Kürze erscheint die neue zweite Auflage des Buches. Im Vorab-Buchauszug stellt die Mitautorin

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Juni 2020: Aktuelle Entwicklungen zu Whistleblowing und Geheimnisschutz – Artikel von Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Nadja Hartmann in IT-Governance

Mitarbeiter in der IT haben aufgrund ihrer Tätigkeit häufig Zugriff auf sensible Informationen und erlangen Kenntnisse von brisanten Vorgängen in einer Organisation. Für sie stellt sich die Frage, ob sie ihr Wissen intern oder extern weitergeben oder öffentlich machen sollen und damit zum Whistleblower werden. Der Beitrag von Nadja Hartmann und Ulrich Tödtmann betrachtet die rechtlichen Aspekte des Whistleblowings und

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Pressemeldungen,

20. Mai 2020: Corona im Arbeitsrecht: RITTERSHAUS veröffentlicht Ratgeber für Unternehmer und Personaler zur Bewältigung von Not- und Krisenzeiten

Die Corona-Pandemie hat den Alltag der Menschen von heute auf morgen auf den Kopf gestellt. Unternehmen mussten sich auf eine völlig neue Organisation der Arbeit einstellen. Arbeitnehmer können bis heute ihrer gewohnten Tätigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht nachgehen. Arbeitgeber können nicht oder nur begrenzt über ihre Belegschaft verfügen. Das Arbeitsrecht steht dabei im Epizentrum. Was können Arbeitgeber tun, wenn

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27. April 2020: Vorab-Buchauszug Ulrich Tödtmann/Eler von Bockelmann „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“ im Management Blog der Wirtschaftswoche

Die Wirtschaftswoche hat in ihrem aktuellen Management Blog von Claudia Tödtmann einen Vorab Buchauszug aus dem brandaktuellen Fachbuch „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten – Die Corona Pandemie und ähnliche Krisensituationen“ gebracht. Vier Anwälte der Rittershaus Praxisgruppe Arbeitsrecht haben in diesem Buch ihre Erfahrungen vor allem aus der aktuellen Corona Krise von Praktikern für Praktiker zusammengestellt. Im Vorab-Buchauszug stellt der Mitautor

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23. April 2020: Covid-19 – Neuer Arbeitsschutzstandard vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Blogbeitrag von Rechtsanwältin Nadja Hartmann

Nach wie vor bestehen für Arbeitgeber Unsicherheiten, welche betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft vor einer Corona-Infektion ergriffen werden sollen oder müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales hat inzwischen reagiert und einen neuen Arbeitsschutzstandard für die Zeit der Corona-Pandemie herausgegeben. Am 16. April 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein „Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen

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April 2020: Sonderupdate zum Arbeitsrecht – Entschädung bei Schul- und Kindertagesstättenschließung

Nach wie vor sind viele Arbeitnehmer, die ihre Leistungen nicht im Homeoffice erbringen können, stark beeinträchtigt durch die aktuelle Schließung der Schulen und Kindertagestätten. Bislang konnten wir hierzu nur darauf verweisen, dass für die Dauer einer nur kurzzeitigen Verhinderung (in der Regel bis zu fünf Tagen) ein Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 616 BGB besteht, und die Verhinderung aufgrund notwendiger Kinderbetreuung

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March 2020: Corona virus – what should employers know? – 2020年3月: 冠状病毒(Corona virus) – 雇主需要了解些什么?

本篇文章不是要与读者谈一些具有里程碑意义的事件或是发出警示信息,而是鉴于我们在过去几天内所收到的一些问询想向雇主提供一份简明而实用的相关问题指南。如果您读后有任何意见或点评的话,欢迎随时联系我们,不胜感激。以下是我们为您整理的一些问题与解答: 我可并不是一家医院! 雇主的照管扶助义务(Fürsorgepflicht) 仅单纯从自身利益出发,雇主都有必要关注自己雇员的身体健康状况。在法律层面,德国《民法典 – BGB》第618条亦对雇主的照管扶助义务做出明确规定: 简单来说,雇主需对企业工作环境进行妥善管理,以尽可能保障每名雇员的人身安全与身体健康。雇主因而有义务为置身于风险之中的雇员提供合适的保护装备与卫生用品。也正因如此,雇主通知确认或疑似感染的员工居家隔离养病,不但是一项有意义的举措,从保护其他员工的生命安全角度出发,这更是雇主必须履行的一项义务。在官方推荐的卫生防护举措之外,雇主还需采取其他合理措施来对其进一步完善,例如提供清洁冲洗的途径或是灭菌用品。   (传染病)隔离(Quarantäne)和《传染防护法 (Infektionsschutzgesetz – IfSG) 》 在根据《传染防护法》采取隔离或其他必要举措时,雇主需要注意一些相关特殊规定。根据该法第56条之规定,被隔离的员工有权获得为期六周的误工补偿,金额等同该员工因隔离而损失的工资额。雇主支付该补偿金,但可随后向政府有关负责部门申请报销。 注意: 报销申请期限为三个月!各州有专门法律来规定哪一部门负责处理报销事宜(例如,在巴登符腾堡州或黑森州是由当地卫生局(Gesundheitsamt)、在拜仁州是由地区政府(Bezirksregierung)来负责处理。) 此外,自由执业者(Selbständige)亦有权申领误工补偿。 若企业内出现具体的疑似感染病例或确诊病例,那么雇主需要采取其他更为严格的应对措施: 由于感染风险过高,雇主因而需要履行严格的通报义务。确诊或疑似感染员工及与其有密切接触的其他人员需要在当地卫生局指定的医疗机构接受检测; 若局势尚不明朗,雇主则需临时关停企业、将适宜的工作转化为居家办公模式(Home-Office)。 居家办公(Home-Office) 虽然并非全部,但还是有相当一部分日常工作是适宜居家完成的。员工常常出于恐慌会选择接受雇主有关将其当下工作转为居家办公模式的提议。若员工拒绝接受,则雇主有必要查看员工的劳动合同是否允许雇主指令该员工居家办公。雇主在此需要特别注意合同中有关派遣的规定; 此外,在设有内部工会(Betriebsrat)的企业中,雇主还需考虑内部工会在员工派遣一事上的话语权。 对公交和地铁的恐惧 – 员工不愿通勤往返(pendeln) 那么相反,如果员工拒绝搭乘可能存在感染风险的公共交通工具前往公司上班,雇主又该怎样应对呢? 从劳动法角度来看,这个问题对于雇员们有些棘手: 除了已确认的高感染风险地区外,雇主一般有权要求雇员正常到岗上班。 中国、Lombardei、Heinsberg – 指派员工到“危险“地区(„gefährliche“ Regionen)出差? 雇主的个人风险好恶自然不能凌驾于其他人的利益之上,但也不能随便屈从于任何一种恐慌。已由德国罗伯特∙考赫研究所(Robert-Koch-Institut) 划分的风险地区 (具体参见: //www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) 目前不适宜前往出差。同样地,雇员不得随便以“冠状病毒传染“为由拒绝前往非风险地区出差。 我的客户拒绝允许我的员工进入厂区 – 我该怎么应对? 我们在实务中确实碰到过这类案例,即企业的某一客户以前往出差的企业雇员来自(被认定或疑似的)疫区为由而拒绝让其入内。这种情况将会适用到企业经营风险原则(Grundsätze des Betriebsrisikos) ,雇主据此需承担相关风险: 若自己的雇员因商业伙伴或客户的拒绝而无法履行其雇员义务,该雇员的薪酬发放不会因此而受到影响。 现在就直接停工歇业 – 非带薪性企业休假(Betriebsurlaub)? 若企业正常运营因当地的一系列措施或因客户、或因生产所需的必要部件或原材料供应出现紧张或断档情形而受到严重影响,那么雇主选择停产放假可能是一项合理应对举措。非带薪性企业休假(Betriebsurlaub)会削减雇员的休假权益,因而具有节省成本的功效。但由于法定假期的制定目的在于使雇员能有修养恢复精力的可能,因此,企业休假的运用不得妨碍雇员对已提出申请并获批准的年假休息日的使用。 如果雇主选择启用企业休假措施,其通常需要及时做出,亦即需要在时间方面有合理的规划,这在当前疫情发展局面下几乎是很难做到的。因此,如果可行的话,雇主最好优先尝试与雇员进行友好协商; 在设有内部工会的企业内,雇主自然需要先征求内部工会的意见。 对企业的一项利好: 使用好工时记录(Zeitkonten)和负工时累积(Minusstunden) 雇主通过合理使用工时记录系统可以有效降低因疫情而给企业带来的损失。例如,可以考虑免除员工在一定时间内的工作义务(Freistellung)从而减少加班工时,当然,前提是员工的劳动合同或企业与工会之间所达成的经营协定(Betriebsvereinbarung)没有对此另作规定。视具体情况和规定的不同,免除员工履行工作义务的作法甚至可能会在部分员工那里引发负工时的出现。 短工制(Kurzarbeit) 短工制的启用以及向当地劳动局(Arbeitsagentur)申领相应短工津贴(Kurzarbeitergeld)的作法,可以有效控制因免除员工履行工作义务以及因缩短工时而形成的费用负担。 巴登符腾堡州(Baden-Württemberg)的劳动局总务处目前已表示,因疫情或疫情防御而引发的停产歇业通常构成一类德国《社会法典第三部(Sozialgesetzbuch III –

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März 2020: Newsletter im Arbeitsrecht – Coronavirus – was Arbeitgeber wissen sollten!

Keine sensationellen Neuigkeiten oder Warnmeldungen, sondern kurze, praktische Hinweise für Arbeitgeber, die wir anhand der bei uns in den letzten Tagen eingehenden Fragen für Sie aufbereitet haben. Wir freuen uns über Feedback aus den Unternehmen und natürlich stets auch über vertiefende Fragen. Los geht es mit unseren Fragen und Antworten: Ich bin doch nicht das Krankenhaus! Fürsorgepflicht des ArbeitgebersBereits im

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5./6./7. November 2019: HR AFTER WORK / LUNCH – Jeder kennt es – Arbeitnehmer, die nicht können, und solche, die nicht wollen – Umgang mit kranken und leistungsschwachen Mitarbeitern

Nahezu in jedem Betrieb gibt es sie: Arbeitnehmer, die sehr häufig krank sind, oder Arbeitnehmer, deren Leistung hinter der anderer deutlich zurückbleibt. Folge ist, dass nicht nur bei Ihnen als Arbeitgeber, sondern auch vielfach bei den Kollegen Frust entsteht. Deshalb stellt sich die Frage, welche arbeitsrechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um mit kranken und leistungsschwachen Arbeitnehmern umzugehen. Jeder Personaler, jeder

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21./22. und 23. Mai 2019: HR Lunch – Der lange Arm von Brüssel? Neues zum Urlaubs- und Arbeitszeitrecht

Müssen wir Urlaubs- und Arbeitszeitrecht ganz neu lernen? Das Bundesarbeitsgericht wurde durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den letzten Jahren gezwungen, lange praktizierte Grundsätze des deutschen Urlaubsrechts zu ändern. Die entsprechenden Neuerungen sollten in der betrieblichen Praxis bekannt sein, und vor allem sollten vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und notwendige Maßnahmen in die Personalarbeit einfließen – im Rahmen unseres HR Lunchs zeigen

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Februar 2019: Resturlaub: Arbeitgeber müssen vor drohendem Verfall von Urlaubsansprüchen warnen

Resturlaub muss der Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres nehmen, sonst verfällt der Urlaubsanspruch regelmäßig – so sieht es § 7 Abs. 3 BUrlG vor. Mit dieser Regel konnten Unternehmen bisher relativ zuverlässig mit Urlaubsrückständen umgehen und damit auch die in der Bilanz zu berücksichtigenden Urlaubsrückstellungen bestimmen. EuGH und BAG: Höhere Hürden für den Verfall von Urlaubsansprüchen Die

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November 2018: Newsletter im Arbeitsrecht – Die Brückenteilzeit kommt 2019!

Der Bundestag hat am 18. Oktober 2018 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit ab 01. Januar 2019 beschlossen. Die Brückenteilzeit soll das unfreiwillige Verbleiben in Teilzeit verhindern. Bisherige Lage Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ermöglicht Arbeitnehmern, ohne Angabe eines bestimmten Grundes ihre vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu reduzieren. Dabei ist es nicht erforderlich, im Voraus die Dauer

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16./17. und 18. Oktober 2018: HR Lunch – Total digital – Haben Sie als Arbeitgeber alles im Griff?

Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen? Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür