Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen? Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür vertraglich vorgesorgt? Insbesondere wenn Arbeitnehmer beruflich über soziale Netzwerke kommunizieren, stellt sich die Frage, ob Ihnen der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Kontakte zur Verfügung stellen muss. Unter anderem dieser zentralen Frage wollen wir bei unserem 2. HR Lunch 2018 nachgehen. Daneben wollen wir die grundsätzlichen Themen der E-Mail- und Internetnutzung, Fragen von Bring Your Own Device etc. beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Denn nicht nur die Technik entwickelt sich ständig weiter, auch der durch sie geprägte Arbeitsalltag. Genau damit sollte die rechtliche Entwicklung, insbesondere die von Ihnen verwendeten Verträge und Richtlinien, Schritt halten.
Referenten:
Dr. Andreas Notz
Jörg Döhrer
Dr. Annette Sättele
Eler von Bockelmann
Prof. Dr. Ulrich Tödtmann
Nadja Hartmann
Unser HR Lunch findet an den folgenden drei Terminen an unseren Kanzleistandorten statt:
Mannheim, 16. Oktober 2018
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte an julia.spether@rittershaus.net
München, 17. Oktober 2018
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte an renate.king@rittershaus.net
Frankfurt am Main, 18. Oktober 2018
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte an gloria.kraus@rittershaus.net